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Pfändung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 507/09 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, SGB II, ZPO
Schlagworte:Befreiung, Rundfunkgebührenpflicht, Besondere Härte, Pfändung, Unterhaltspflicht
Stichwort:Pfändung
Leitsatz:Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlag nach § 24 SGB II kann auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der Zuschlag wegen einer von seinen unterhaltberechtigten Kindern veranlassten Pfändung nicht an ihn selbst, sondern an die Kinder ausbezahlt wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 507/09



BAG – Urteil, 10 AZR 834/08 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, GmbHG, KSchG, BUrlG, BGB
Schlagworte:Pfändung, Schadensersatz als Arbeitseinkommen
Stichwort:Pfändung
Leitsatz:Ist das Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser seine Nachweispflicht verletzt hat, Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers deshalb aufgrund einer tariflichen Ausschlussfrist verfallen sind und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe der verfallenen Vergütungsansprüche zu leisten hat.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 834/08

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 218/07 vom 23.12.2008

Rechtsgebiete:ALB, BGB, ZPO
Schlagworte:Lebensversicherung, Pfändung
Stichwort:Pfändung
Leitsatz:Zur Pfändung von Ansprüchen an eine Lebensversicherung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 218/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 90/07 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:ASO, HKG, SGB I, ZPO
Schlagworte:Altersrente, Ärzteversorgung, Bestimmtheit, Blankettbeschluss, Drittschuldner, Einkommensteuer, Krankenversicherung, private, Lohnsteuer, Pfändung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Pfändungsschutz, Sozialleistung, Versorgungswerk, Versorgungswerk, berufsständisch, Verwaltungsaktbefugnis
Stichwort:Pfändung
Leitsatz:Die Pfändung durch einen sog. Blankettbeschluss ist unwirksam, wenn aus dem Blankettbeschluss nicht hinreichend zu erkennen ist, nach welchen Bestimmungen der Drittschuldner den pfändbaren Betrag zu ermitteln hat.

Wird die von einem berufsständischen Altersversorgungswerk gewährte Altersrente durch einen auf § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I i. d. F. von 1992 gestützten Blankettbeschluss gepfändet, so muss aus dem Beschluss insbesondere erkennbar sein, nach welchen, § 850 e Nr. 1 ZPO entsprechenden Bestimmungen das Versorgungswerk als Drittschuldner den pfändbaren "Nettobetrag" der Altersrente zu ermitteln hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 90/07


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