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Personenstandsbuch

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-3 Wx 33/09 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:PStG, EGBGB, StAG, BGB, GG, FGG
Stichwort:Personenstandsbuch
Leitsatz:1. Die rechtliche Zulässigkeit der Eintragung des geschlechtsneutralen türkischen Vornamens "Erva" für einen Jungen ohne Beilegung eines das Geschlecht eindeutig kennzeichnenden weiteren Vornamens hängt davon ab, ob "Erva" in der Türkei ein gebräuchlicher Vorname für Mädchen ist.

2. Stellt sich (hierzu sind von der Tatsacheninstanz noch ergänzende Feststellungen zu treffen) heraus, dass "Erva" in der Türkei ein gebräuchlicher Vorname von Mädchen ist, so war die Eintragung allein dieses Vornamens rechtlich unzulässig, wurde das Namensbestimmungsrecht der Eltern nicht rechtswirksam ausgeübt und kann ein zulässiger Vorname für den Jungen (hier: "Efe") antragsgemäß im Wege der Berichtigung eingetragen werden.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 33/09



EUGH – Urteil, C-353/06 vom 14.10.2008

Rechtsgebiete:EG
Schlagworte:Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Internationales Privatrecht im Bereich der Nachnamen - Bestimmung des anwendbaren Rechts unter Anknüpfung allein an die Staatsangehörigkeit - In einem Mitgliedstaat geborenes und wohnhaftes minderjähriges Kind, das die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt - Nichtanerkennung des im Geburts- und Wohnsitzmitgliedstaat erworbenen Namens in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger das Kind ist
Stichwort:Personenstandsbuch
Volltext: EUGH - Urteil, C-353/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 433/07 vom 19.05.2008

Rechtsgebiete:PStG
Schlagworte:Adelsaufhebungsgesetz, Rückberichtigung, Staatsangehörigkeit, Adelstitel, Titel, Personenstandsbücher
Stichwort:Personenstandsbuch
Leitsatz:1. Die Rückberichtigung einer auf Grund eines früheren Berichtigungsbeschlusses vorgenommenen Eintragung in den Personenstandsbüchern kommt nur dann in Betracht, wenn der Nachweis der Unrichtigkeit erbracht ist.

2. Zur Problematik des Nachweises der fehlenden österreichischen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des österreichischen Adelsaufhebungsgesetzes vom 3. April 1919.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 433/07

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 6 W 3/08 vom 25.01.2008

Rechtsgebiete:KostO, BGB, FGG, PStG
Stichwort:Personenstandsbuch
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 6 W 3/08


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