Justizvollzugsbedienstete sind verpflichtet, sich von der Anstaltsleitung angeordneten Personenkontrollen zu unterziehen. Die Personenkontrollen können durch Anstaltspersonal - welches gemäß den Richtlinien des Ministeriums der Justiz besonders zu verpflichten ist - durchgeführt werden.
Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Bediensteten dazu anzuhalten, die gerichtlichen Fax-Nummern auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren.
Zur Verhältnismäßigkeit von polizeilichen Personen- und Objektschutzmaßnahmen gegenüber Nichtveranwortlichen (hier: Schutz eines mit dem Tode bedrohten Staatsanwalts).
Eine als Vereinslokal dienende, öffentlich zugängliche Teestube genießt den grundrechtlichen Schutz aus Art. 13 Abs. 1 GG. Betritt die Polizei diese Räumlichkeit mit dem Ziel, eine Personenkontrolle durchzuführen, liegt darin keine den besonderen Anforderungen des Art. 13 Abs. 2 GG unterliegende Durchsuchung. Die Maßnahme kann ihr aufgrund einer polizeirechtlichen Generalermächtigung zum Betreten öffentlich zugänglicher Räume gestattet sein.