Ob ein Zeitfahrausweis für einen bestimmten Zeitraum - eine Woche, einen Monat, ein Jahr - vorliegt, bestimmt sich nach der Dauer des Beförderungsanspruchs, der seinem Inhaber gegen den Beförderungsunternehmer zusteht und den der Ausweis dokumentiert.
Zur Verfassungsmäßigkeit von § 45a Abs. 2 Satz 3 PBefG (hier: Jahr 2004), der aufgrund von Art. 24 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076) eingeführt wurde.
Kundendienst- und Montagefahrzeuge, die Werkzeug und Reparaturmaterialien als Ausrüstung ständig mit sich führen, dienen der Güterbeförderung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 FPersV.