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Personalvertretung in militärischen Dienststellen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 7.02 vom 07.01.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, BPersVG, SGB
Schlagworte:Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren, örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, Prüfungssperre in der Rechtsmittelinstanz, Personalvertretung in militärischen Dienststellen, Mindestzahl von Zivilbeschäftigten.
Stichwort:Personalvertretung in militärischen Dienststellen
Leitsatz:1. Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren wird in der Rechtsmittelinstanz die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts auch dann nicht überprüft, wenn dieses darüber verfahrensfehlerhaft nicht vorab entschieden hat.

2. In militärischen Dienststellen und Einrichtungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 SBG, denen nicht in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Zivilbeschäftigte angehören, werden Personalvertretungen nicht gewählt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 7.02




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