Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPersonalratsanhörung 

Personalratsanhörung

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 2213/05 vom 15.09.2006

1) Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer betriebsbedingen Kündigung zur Leistungsverdichtung.

2) Zur Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz.

Der Arbeitgeber darf nicht durch eine vorgezogene Stellenbesetzung den Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt herbeiführen.

3) Zu den Anfordenungen an die Personalratsanhörung bei einer betriebsbedingten Kündigung zur Leistungsverdichtung.

LAG-KOELN – Urteil, 9 (3) Sa 1079/04 vom 29.11.2005

1. Der Arbeitgeber hat den Personalrat bei der Anhörung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem angestellten Arzt wegen sexuellen Mißbrauchs von Patientinnen über die Tatvorwürfe in ausreichendem Maße zu unterrichten. Dazu gehören Angaben über die äußeren Umstände der Untersuchungen, über die konkreten Beschwerden der Patientinnen sowie über die Art und Weise der dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Untersuchungshandlungen.

2. Das Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits überwiegt das Beschäftigungsinteresse Arbeitnehmers, wenn dieser wegen der Tatvorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit standen, rechtskräftig zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer gegen das rechtskräftige Strafurteil Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 1186/04 vom 04.03.2005

1. Wird dem Personalrat mitgeteilt, der Kündigungsgrund sei u.a., dass eine Sachbearbeiterin des Ordnungsamts ein gegen sie laufendes Bußgeldverfahren eigenmächtig eingestellt habe, lag der Sachverhalt indes so, dass die Mitarbeiterin einen Kollegen nur darauf hingewiesen hatte, sie selbst sei auf einen Beweisfoto abgebildet, worauf dieser - was in der Intention der Mitarbeiterin lag - dass Verfahren einstellte, so ist der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt.

2. Dieses Verhalten der Mitarbeiterin kann im Rahmen der Interessenabwägung weder nach § 626 BGB eine fristlose noch nach § 1 KSchG eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen, wenn die Mitarbeiterin aufgrund der Umstände des Einzelfalles davon ausgehen durfte, ein entsprechendes Verhalten werde von den Vorgesetzten geduldet.

BAG – Urteil, 2 AZR 852/98 vom 18.11.1999

Leitsätze:

1. Kündigt der Arbeitgeber nicht schon aufgrund des Verdachts einer strafbaren Handlung, sondern wartet er das Ergebnis des Strafverfahrens ab, so wird die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB jedenfalls dann gewahrt, wenn der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung binnen zwei Wochen seit Kenntniserlangung von der Tatsache der Verurteilung ausspricht.

2. Stellt der Arbeitgeber allein hierauf ab, ohne die schriftlichen Gründe des Strafurteils zu kennen, so genügt eine entsprechende Information gegenüber dem Personalrat jedenfalls dann den Anforderungen an die Mitteilungspflicht gemäß § 77 Abs. 3 LPVG Baden-Württemberg, wenn der Personalrat die näheren Umstände des Tatvorwurfs bereits kennt (im Anschluß an BAG Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 1972).

3. Zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit erstinstanzlicher Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht.

Aktenzeichen: 2 AZR 852/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 18. November 1999
- 2 AZR 852/98 -

I. Arbeitsgericht
Karlsruhe
- 2 Ca 582/94 -
Urteil vom 4. November 1997

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 12 Sa 20/98 -
Urteil vom 12. August 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 61/98 vom 29.10.1998

Leitsätze:

Soweit nach § 7 Satz 3 BPersVG der Dienststellenleiter den Personalabteilungsleiter zu seinem Vertreter bestimmt, ist damit keine funktionale Vertretung in dem Sinne verbunden, daß der jeweilige Vertreter des Personalabteilungsleiters bei dessen Verhinderung automatisch an die Stelle des Personalabteilungsleiters tritt.

Ein von einem solchen Vertreter nach § 79 Abs. 3 BPersVG eingeleitetes Verfahren zur Anhörung des Personalrats vor einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung ist fehlerhaft und führt gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die fehlerhafte Vertretung rügt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG).

Aktenzeichen: 2 AZR 61/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat
Urteil vom 29. Oktober 1998
- 2 AZR 61/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
Urteil vom 22. Mai 1997
- 17 Ca 42054/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
Urteil vom 09. Dezember 1997
- 12 Sa 102/97 -

BAG – Urteil, 2 AZR 226/97 vom 25.02.1998

Leitsatz:

Wird das Verfahren zur Beteiligung des Personalrats nicht durch den Dienststellenleiter, sondern durch einen personal-vertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters eingeleitet, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat den Fehler nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung abschließend Stellung genommen hat (insoweit Aufgabe der Rechtsprechtung in den Urteilen vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW und vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern).

Aktenzeichen: 2 AZR 226/97
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 25. Februar 1998
- 2 AZR 226/97 -

I. Arbeitsgericht
Düsseldorf
Urteil vom 23. August 1996
- 3 Ca 1157/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
Urteil vom 10. Dezember 1996
- 8 Sa 1466/96 -

BAG – Urteil, 6 AZR 96/07 vom 24.01.2008


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Personalratsanhörung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum