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Personalrat

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 42/09 vom 27.04.2009

1. Gegen die Umsetzung eines Beamten kann mangels eines Verwaltungsakts keine Anfechtungsklage, sondern eine allgemeine Leistungsklage erhoben werden, die darauf gerichtet ist, die Umsetzung rückgängig zu machen und den Beamten amtsgemäß, d. h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn zu beschäftigen. Dementsprechend ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 VwGO gemäß § 123 Abs. 5 VwGO ausgeschlossen, sondern nach Maßgabe der Regelungen des § 123 VwGO zu gewähren.

2. Ist eine Umsetzung wegen des Verfahrensfehlers der mangelnden Beteiligung des Personalrates rechtswidrig, so kann sie nur dadurch wirksam rückgängig gemacht werden, dass - jedenfalls zunächst - der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.

3. Das Beteiligungsverfahren kann nicht mehr nachgeholt, der Verfahrensmangel mithin nicht mehr geheilt werden, wenn das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist.

4. Im Falle des Erlasses einer entsprechenden Regelungsanordnung würde der Beamte faktisch und rechtlich dieselbe Stellung erhalten, wie er sie mit einer allgemeinen Leistungsklage erstreiten könnte. Für eine dahingehende Vorwegnahme der Hauptsache besteht kein Anlass, wenn nicht dargelegt und glaubhaft gemacht wurde, dass der Beamte schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss eines Klageverfahrens verwiesen würde.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 7 O 167/08 vom 18.02.2009

Für die gerichtliche Überprüfung eines Befehls, wonach ein Angehöriger der Bundeswehr, der als Personalrat ganz vom Dienst freigestellt ist, zum Uniformtragen verpflichtet ist, ist der Rechtsweg zum Truppendienstgericht gegeben.

OVG-BREMEN – Beschluss, P A 496/08.PVL vom 03.02.2009

Der Leiter der Dienststelle ist nicht berechtigt, die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zur Ernennung einer Beamtin auf Probe zur Beamtin auf Lebenszeit unter Anrechnung von Dienstzeiten bei einem anderen Dienstherrn als unbeachtlich anzusehen, wenn der Personalrat die Verweigerung damit begründet, ihm sei die für seine Entscheidung erforderliche Beurteilung der Beamtin nicht vorgelegt worden.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 TaBV 63/08 vom 17.11.2008

Der Schwerbehindertenvertretung einer Behörde steht eine Aufwandspauschale analog § 40 Abs. 2 LPVG NW nicht zu. Die Kosten der Schwerbehindertenvertretung sind abschließend in § 96 Abs. 8 und 9 SGB IX geregelt. § 96 Abs. 3 SGB IX regelt die Gleichstellung der Arbeitnehmer, die die Aufgaben wahrnehmen in persönlicher Hinsicht, nicht aber eine gleiche Ausstattung der Organe mit sächlichen Mitteln.

Für diesen Rechtsstreit ist unabhängig von der Frage, ob der Schwerbehindertenvertreter Beamter oder Angestellter ist und ob es sich um eine Behörde oder einen privatrechtlich organisierten Arbeitgeber handelt, analog § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 8 L 120/07 vom 24.09.2008

Die oberste Dienstbehörde ist auch dann berechtigt, von einer Empfehlung der Einigungsstelle abzuweichen, wenn in den einzelnen Stufen des Beteiligungsverfahrens keine umfassende Unterrichtung der Personalvertretung erfolgt ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 8.07 vom 18.09.2008

Die Versetzung Berliner Beamter zu einem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) ohne gleichzeitige Verleihung eines Funktionsamts verstößt gegen den Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Ohne Kenntnis der Gründe für die Zuordnung des Beamten zum Personalüberhang kann der Personalrat sein Mitwirkungsrecht bei der Versetzung des Beamten zum Stellenpool nicht ordnungsgemäß ausüben.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 8 L 254/06 vom 07.05.2008

"Mit-"Bestimmung kann nur da stattfinden, wo "bestimmt" wird (kein Mitbestimmungsrecht des bei einem Ministerium gebildeten Hauptpersonalrats, wenn die Landesregierung selbst die - vermeintlich - der Mitbestimmung unterliegende Entscheidung getroffen hat).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 11127/07.OVG vom 22.02.2008

Die Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppen gemäß § 16 Abs. 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) unterliegt nicht der Mitbestimmung des Bezirkspersonalrats.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TG 1899/07 vom 17.01.2008

1. Eine Stellenausschreibung darf sich auf allgemeine Anforderungen im Bezug auf Arbeitsleistung und fachliches Können beschränken, wenn die Stelle im Wege der Topfwirtschaft unter Beibehaltung der bisherigen Aufgaben der ausgewählten Bewerber besetzt werden soll.

2. Es ist allein Sache des Personalrates zu entscheiden, welche Informationen er benötigt, um seine Zustimmung zu einer beabsichtigten Beförderung zu erklären; auf eine mangelhafte Unterrichtung des Personalrates kann sich der unterlegene Bewerber im Konkurrentenstreitverfahren nicht berufen.

3. Die fehlende vorherige Dienstpostenbewertung bei der Vergabe von Beförderungstellen im Wege der "Topfwirtschaft" führt nicht zur Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Bewerbers, wenn der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung im Auswahlverfahren nachholt oder wenn die unterbliebene Bewertung für die Entscheidung in der Sache im Ergebnis unerheblich ist (Bestätigung von Hess. VGH, Beschluss des Senats vom 18.01.2000, 1 TZ 3149/99 - HessVGRspr 2001, 1 = NVwZ-RR 2000, 622 = ESVGH 50, 238 = DÖD 2000, 134.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2131/07 vom 21.09.2007

1. Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn, bei einer Abordnung substantiierte Anhaltspunkte für eine Gesundheitsschädigung des Beamten im Rahmen des Abordnungsermessens angemessen zu berücksichtigen (wie BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 23.05.2005 - 2BvR 583/05-, NVwZ 2005, 926).

2. Die Beteiligung des Personalrats bezieht sich nicht auf die verwaltungstechnische Abordnungsverfügung, sondern auf den Vorgang der Abordnung und den ihr zugrundeliegenden Sachverhalt.

3. In der Sphäre des Personalrats liegende Fehler des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens (hier: möglicherweise unzulässiger Personalratsbeschluss im Umlaufverfahren) führen nicht zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 210/07 vom 20.07.2007

Die Delegation der Auswahl- und Ernennungsbefugnisse bei der Übertragung höherwertiger Dienstposten und bei Beförderungen auf die öffentlichen berufsbildenden Schulen durch Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums ist zulässig.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 295/06 vom 15.03.2007

Umsetzung eines Beamten unter Missachtung personalvertretungsrechtlicher Bestimmungen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 21 TK 1091/06 vom 25.01.2007

1. Im Rahmen der beratenden Teilnahme an Prüfungen im Sinne des § 80 BPersVG hat das vom Personalrat entsandte Mitglied nicht das Recht zur Teilnahme an der abschließenden Ergebnisberatung des Prüfungsausschusses, sofern die maßgebenden Prüfungsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1979 - 6 P 19.78 -, BVerwGE 57, 264).

2. Zu Art und Weise der beratenden Tätigkeit des Personalratsmitglieds nach § 80 BPersVG (Anschluss an Bayer. VGH, Beschluss vom 21. September 1979 - 18.C-545/79 -, PersV 1980, 341).

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 15.06 vom 07.11.2006

Der Ausschluss der Mitbestimmung bei der Einstellung von Lehrkräften, soweit diese unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung erfolgt (§ 67 Abs. 6 SächsPersVG), ist mit den rahmenrechtlichen Vorgaben in §§ 103, 104 BPersVG ebenso vereinbar wie mit Art. 26 Satz 2 SächsVerf, der den Personalvertretungen das Recht auf Mitbestimmung nach Maßgabe der Gesetze gewährleistet.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 3.06 vom 28.07.2006

1. Die Mitbestimmung des Personalrates über Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten (§ 65 Abs. 1 Nr. 12 SAPersVG) erstreckt sich nicht auf den Erlass von Beurteilungsrichtlinien.

2. Der Landesgesetzgeber ist weder verfassungsrechtlich noch rahmenrechtlich verpflichtet, den Erlass von Beurteilungsrichtlinien für Beamte und Arbeitnehmer der Mitbestimmung des Personalrates zu unterwerfen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 11752/05.OVG vom 17.05.2006

Die Besetzung so genannter Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobs) unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 11469/05.OVG vom 08.03.2006

Die der ARGE nach § 123 a BRRG und § 12 BAT am Wahltag länger als drei Monate zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung zugewiesenen Beamten und Angestellten des Landkreises sind von der aktiven und passiven Teilnahme an der Wahl zum Personalrat bei der Kreisverwaltung ausgeschlossen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 10.04 vom 10.01.2006

1. Eine Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, die die Altersermäßigung der Pflichtstunden für Lehrer kürzt, ist als eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung mitbestimmungspflichtig nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BaWüPersVG. Die Vorschrift über die Mitwirkung des Personalrates bei der Vorbereitung einer Verwaltungsanordnung (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BaWüPersVG) ist in diesem Fall nicht anzuwenden.

2. Eine von einer obersten Landesbehörde vorbereitete Verwaltungsvorschrift ist nur dann eine allgemeine Regelung von grundsätzlicher Bedeutung, die das Beteiligungsrecht der Personalvertretung gemäß § 84 BaWüPersVG i.V.m. § 120 Abs. 3 Satz 1 LBG wegen der vorrangigen Beteiligung gewerkschaftlicher Spitzenorganisationen verdrängt, wenn sie aufgrund einer unmittelbar oder wenigstens mittelbar ressortübergreifenden Wirkung erhebliche Belange der gesamten Beamtenschaft berührt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 14/05 vom 08.11.2005

1. Die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung gem. Art. 4 Abs. 2 RiLi 2002/14 EG (ABl. EG 80/29) beziehen sich nicht auf Gesetzesvorhaben.

2. Dies schließt nicht aus, dass sich bei der Umsetzung des Gesetzes auf betrieblicher Ebene ein Informationsbedürfnis ergibt. Die Standarts RiLi 2002/14 EG können dabei als Maßstab dienen.

3. Die RiLi 2002/14 EG ist als Auslegungshilfe im Rahmen des § 57 Abs. 2 PersVG LSA heranzuziehen. Ob eine direkte Anwendung in Betracht kommt, bleibt offen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 19/04 vom 05.10.2005

Die Einführung eines Entgelts für die Nutzung des behördeneigenen Parkplatzes ist als Maßnahme zur Regelung der Ordnung der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten gem. § 65 Abs. 1 Nr. 12 PersVG LSA mitbestimmungspflichtig.

Eine die Mitbestimmung ausschließende gesetzliche Regelung gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 PersVG LSA liegt nur vor, wenn der Gesetzgeber den Sachverhalt unmittelbar selbst geregelt hat, es also zum Vollzug keines Ausführungsakts bedarf.

Der örtliche Personalrat ist auch dann mitbestimmungsberechtigt, wenn die Maßnahme auf eine interne Weisung der übergeordneten Dienststelle zurückgeht.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 6.03 vom 18.08.2003

Der Personalrat ist nach hamburgischem Personalvertretungsrecht zu einer rechtlichen Beratung Bediensteter nur befugt, soweit dies zur sachgerechten Ausübung seiner gesetzlich geregelten Handlungsbefugnisse, namentlich in konkreten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, erforderlich ist; in diesem Rahmen kann der Personalrat die Erörterung von Rechtsfragen mit Betroffenen eigenverantwortlich gestalten.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 8 M 96/03 vom 14.08.2003

Zur einstweiligen Verfügung im Personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren.

LAG-KOELN – Urteil, 8 (13) Sa 7/02 vom 27.11.2002

1. Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Personalrat und Gesamtpersonalrat richtet sich nach der Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse des Leiters der verselbstständigten Teil-Dienststelle und des Leiters der Gesamtdienststelle. Soweit innerhalb einer verselbstständigten Teil-Dienststelle der Leiter einer nachgeordneten organisatorischen Einheit zur selbstständigen Entscheidung befugt ist, sind die fraglichen Maßnahmen personalvertretungsrechtlich dem Leiter der verselbstständigten Dienststelle zuzurechnen, so dass damit mitbestimmungsrechtlich die Zuständigkeit des bei dieser verselbstständigten Teil-Dienststelle gebildeten Personalrats gegeben ist.

2. Wird in einem derartigen Fall anstelle des bei dieser verselbstständigten Teil-Dienststelle gebildeten Personalrats aus Anlass einer beabsichtigten Kündigung der Gesamtpersonalrat beteiligt, so erweist sich die Kündigung als unwirksam.

LAG-KOELN – Urteil, 8 Sa 761/02 vom 16.10.2002

Kündigt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles einem unkündbaren Arbeitnehmer ( hier wegen § 55 BAT ) unter Anwendung der Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zur Kündigung vergleichbarer kündbarer Arbeitnehmer mit einer sog. sozialen Auslauffrist, die der längsten tariflichen Kündigungsfrist entspricht ( vgl. hierzu BAG vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/99 - EzA BGB § 626 n. F., Nr. 122), so sind für das Mitbestimmungsverfahren vor Ausspruch der Kündigung die für ordentliche Kündigung einschlägigen Regelungen zu beachten ( vgl. BAG vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - DB 2001, 338,339; vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 -EzA - SD Nr. 24, 5 - 6 ).

Kündigt daher der Arbeitgeber in derartigen Fällen nachdem er vor Ausspruch der Kündigung das für außerordentliche Kündigungen vorgesehene Verfahren durchgeführt hat, so erweist sich die Kündigung aus diesem Grunde regelmäßig als unwirksam.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 12 L 3/01 vom 05.07.2001

Das mit einer bloßen Empfehlung abschließende Mitbestimmungsverfahren greift nicht wesentlich in den Schutzbereich der Kunstfreiheit ein. Soweit der Eingriff verfahrensrechtlich reicht, ist dies durch die verfassungsimmanente Schranke des Sozialstaatsprinzips gedeckt.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 12 L 1/01 vom 28.06.2001

Ob ein Assessment-Center zur Auswahl der zur Aufstiegsfortbildung zuzulassenden Beschäftigten eingerichtet wird, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 43/01 vom 08.03.2001

1. Die für die Wählbarkeit zum Personalrat gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 HPVG erforderlichen Mindestbeschäftigungszeiten müssen - abgesehen von den für die aktive Wahlberechtigung unschädlichen Sonderfällen - ohne Unterbrechung durch anderweitige Tätigkeiten oder beschäftigungsfreie Zeiten erfüllt sein.

2. Einer sinngemäß erweiternden Auslegung dieser Wahlrechtsvorschrift unter Berücksichtigung der typischen Beschäftigungsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen steht das Gebot der Rechtssicherheit und der Entscheidungsvorrang des Gesetzgebers entgegen.

3. Ein kurzfristige Unterbrechungen überbrückendes Dauerarbeitsverhältnis und damit eine zusammenhängende Mindestbeschäftigungszeit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 HPVG kann nicht wegen einer ununterbrochenen Personalratstätigkeit, sondern allenfalls dann angenommen werden, wenn auf Grund eines übergeordneten Rahmenrechtsverhältnisses oder nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen unter Rechtsmissbrauchsgesichtspunkten ein Wiederbeschäftigungsanspruch besteht.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 3.00 vom 20.12.2000

Leitsatz:

Die Erhöhung von Mieten für Wohnungen der Dienststelle unterliegt nach hamburgischem Personalvertretungsrecht auch dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats, wenn die Wohnungen eine Sozialeinrichtung bilden.

Beschluss des 6. Senats vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 6 P 3.00 -

I. VG Hamburg vom 06.03.1998 - Az.: VG 1 VG FL 27/97 -
II. OVG Hamburg vom 14.12.1999 - Az.: OVG 8 Bf 257/98.PVL -

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 4473/98 vom 23.05.2000

Eine auf einen einzelnen Arbeitsplatz, den eine Person innehat, bezogene Arbeitszeitregelung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats nach § 74 Abs. 1 Nr. 9 HPVG.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 1/09 vom 26.03.2009


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