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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11281/06.OVG vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:LBG, HochSchG, LV
Schlagworte:Hochschulbereich, Fachhochschule, Präsident, Hochschulpräsident, Präsidentenamt, Amtszeit, Beamter auf Zeit, Beamtenverhältnis auf Zeit, Ruhestand, Eintritt in den Ruhestand, Ruhestandsbeamter, Altersgrenze, Antragsrecht, Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, Dienstzeitverlängerung, Weiterbeschäftigung, Verlängerung der Dienstzeit, dienstliches Interesse, personalpolitisches Anliegen, Personenwechsel, Innovation, innovatives Handeln
Stichwort:personalpolitisches Anliegen
Leitsatz:Eine Verneinung des dienstlichen Interesses an der Verlängerung der aktiven Dienstzeit eines Hochschulpräsidenten (hier: Präsident der Fachhochschule M.) wegen des im Hochschulbereich bestehenden Bedürfnisses nach Innovation ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11281/06.OVG




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