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Personalkostenzuschuß

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 45/97 vom 06.08.1998

Rechtsgebiete:BGB, Gemeindeordnung Brandenburg, TVG
Schlagworte:Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall
Stichwort:Personalkostenzuschuß
Leitsatz:Leitsätze:

1. § 73 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg, der vorschreibt, daß die Eingruppierung und Vergütung der Angestellten und Arbeiter der Gemeinde derjenigen der vergleichbaren Angestellten und Arbeiter des Landes entsprechen muß, gehört zum Bereich des Organisationsrechts und begründet keinen Rechtsanspruch des einzelnen Arbeitnehmers.

2. Gewährt eine Gemeinde den im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten Angestellten einen Zuschuß in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der Vergütung nach BAT-O und BAT, den ihr das Land durch Gewährung eines sogenannten Personalkostenzuschusses erstattet, ist sie nicht verpflichtet, den Zuschuß auch vergleichbaren Angestellten zu zahlen, die in Aufgabenbereichen der von fachaufsichtlichen Weisungen freien kommunalen Selbstverwaltung beschäftigt sind.

Aktenzeichen: 6 AZR 45/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 06. August 1998
- 6 AZR 45/97 -

I. Arbeitsgericht
Potsdam
- 1 Ca 661/95 -
Urteil vom 26. Oktober 1995

II. Landesarbeitsgericht
Brandenburg
- 5 Sa 23/96 -
Urteil vom 26. Juli 1996
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 45/97




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