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Personalkosten

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 A 182/08 vom 10.06.2009

1. Sachkostenzuschüsse werden in Form von Pauschalen für die einzelnen Förderschularten gewährt. Dem freien Träger durch die Beschulung von mehrfach behinderten Schülern entstehende höhere Sachaufwendungen werden in der Regel durch die Pauschalen der entsprechenden Behinderungsart abgegolten.

2. Personalkostenzuschüsse werden nach Maßgabe der für öffentliche Förderschulen geltenden kostenrelevanten Bestimmungen gewährt. Dabei ist das von dem freien Träger tatsächlich beschäftigte Lehrpersonal entsprechend seiner Vorbildung tariflich einzugruppieren. Auf die Unterrichtsverpflichtung finden die die Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen regelnden Bestimmungen Anwendung.

3. Wird die Behörde zur Neubescheidung des Antrags auf staatliche Finanzhilfe verpflichtet, darf sie in dem zu erlassenden Bescheid nicht nur im Bewilligungszeitraum geleistete Abschlagszahlungen, sondern auch sich nach Neuberechnung ergebende Erstattungsbeträge berücksichtigen. Aus anderen Bewilligungszeiträumen resultierende Erstattungsansprüche können allenfalls im Wege der (Hilfs-) Aufrechnung oder Widerklage geltend gemacht werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10974/07.OVG vom 24.01.2008

1. Zur Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung eines Jugendhilfeträgers über den Antrag des Trägers eines Waldorfkindergartens, die finanzielle Förderung der Personalkosten auch außerhalb seiner Gebietsgrenzen vorzunehmen (Fortführung von OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2003, 7 A 10859/02.OVG - ESOVGRP -).

2. Zur weiteren Anwendbarkeit der bundesrechtlichen Förderungsregelung des § 74 Abs. 1 SGB VIII bis zum Gebrauchmachen der in § 74a SGB VIII eröffneten landesgesetzgeberischen Regelungsbefugnis.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 B 590/07 vom 16.01.2008

Die Festsetzung eines jeweils eigenständigen Zuschusssatzes für die Fachschulen Vollzeit und die Fachschulen Teilzeit in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft vom 16.12.1997 ist zulässig. Bei den Zuschusssätzen wurden weder die Personal- noch die Sachkosten einer vergleichbaren öffentlichen Schule zum Nachteil der freien Schulträger unrichtig berechnet. Der Verordnungsgeber darf bei den Fachschulen Teilzeit einen vollständigen Abzug des sozial zumutbaren Schulgeldes vornehmen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10850/07.OVG vom 13.12.2007

1. Zur Beteiligung der Gemeinden, die nicht Träger einer Kindertagesstätte sind, an den Personalkosten einer Kindertagesstätte (wie Urteil vom 16. September 1997 - 7 A 10388/07.OVG -, AS 26, 36).

2. Für den Begriff der "besonderen finanziellen Leistungsschwäche" der Gemeinde, von dem die Ausnahme hinsichtlich der finanziellen Beteiligung abhängt, kommt es nicht auf einen Vergleich mit der mehr oder weniger großen Zahl entsprechender Gemeinden im Kreisgebiet an, sondern darauf, ob auf mittlere Sicht trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeglicher Sparmöglichkeit ein Haushaltsausgleich nicht erwartet werden kann.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10653/07.OVG vom 29.11.2007

1. Der Träger einer Kindertagesstätte hat nach Landesrecht einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu den Personalkosten der Einrichtung, soweit die Regelung zur angemessenen Personalausstattung hinreichend bestimmt ist (hier für die Personalkosten im Erziehungsdienst).

2. Zum Begriff der angemessenen Vergütung als Bemessungsgrundlage für den Personalkostenzuschuss (tarifliche Höhergruppierung bei Personal in einer Sondereinrichtung - Spiel- und Lernstube -).

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 19.06 vom 08.11.2007

1. Die Festsetzung des Gebührenanteils und des Höchstbetrages zur Berechnung der Höhe der den Gerichtsvollziehern im Land Brandenburg für das Jahr 2002 zustehenden Bürokostenentschädigung durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher vom 31. Juli 2003 (GVBl. II S. 462) ist rechtlich nicht zu beanstanden.

2. Die Durchsetzung der Pflicht des Gerichtsvollziehers, vorläufig zuviel einbehaltene Gebühren an den Dienstherrn abzuliefern, stellt keine Rückforderung im Sinne des § 12 Abs. 2 BBesG dar. Der Dienstherr ist deshalb nicht verpflichtet, eine Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG zu treffen.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 18.06 vom 08.11.2007

1. Die Festsetzung des Gebührenanteils und des Höchstbetrages zur Berechnung der Höhe der den Gerichtsvollziehern im Land Brandenburg für das Jahr 2001 zustehenden Bürokostenentschädigung durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher vom 27. Februar 2002 (GVBl. II S. 590) ist rechtlich nicht zu beanstanden.

2. Die Durchsetzung der Pflicht des Gerichtsvollziehers, vorläufig zuviel einbehaltene Gebühren an den Dienstherrn abzuliefern, stellt keine Rückforderung im Sinne des § 12 Abs. 2 BBesG dar. Der Dienstherr ist deshalb nicht verpflichtet, eine Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG zu treffen.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 36/06 vom 24.10.2007

1. Gebührenfähig nach § 6 Abs. 2 KAG sind nicht nur die anteiligen Kosten der Kern- oder Querschnittsämter, sondern auch die Kosten der Verwaltungsleitung, soweit sie durch eine einrichtungs- und leistungsbezogene Tätigkeit begründet sind.

2. Soweit die Kostenzuordnung nicht entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit erfolgt, können auch gesicherte Erfahrungswerte zugrunde gelegt und Ansätze der KGSt herangezogen werden.

3. Wird eine Abwasserbeseitigungsanlage auch von Dritten (Nachbargemeinden) in Anspruch genommen, sind die dadurch verursachten Zusatzkosten auszusondern. Dabei ist eine Grenzkostenbetrachtung zulässig.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 34/06 vom 24.10.2007

1. Gebührenfähig nach § 6 Abs. 2 KAG sind nicht nur die anteiligen Kosten der Kern- oder Querschnittsämter, sondern auch die Kosten der Verwaltungsleitung, soweit sie durch eine einrichtungs- und leistungsbezogene Tätigkeit begründet sind.

2. Soweit die Kostenzuordnung nicht entsprechend der tatsächlich gleisteten Arbeitszeit erfolgt, können auch gesicherte Erfahrungswerte zugrunde gelegt und Ansätze der KGSt herangezogen werden.

3. Bei einer Mischkanalisation, die außer Schmutzwasser und Niederschlagswasser von den Anliegergrundstücken auch das Straßenoberflächenwasser ableitet, kann die technisch als eine Anlage erstellte Entwässerung bei der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten zunächst als Einheit behandelt und erst im Rahmen der Verteilung der Kosten nach rechtlich getrennten Einrichtungen unterschieden werden, wenn gewährleistet ist, dass Kosten, die auf die Einrichtung Straßenentwässerung entfallen, nicht den Benutzern der gebührenpflichtigen Einrichtung angelastet werden (Abgrenzung zu 2 L 9/00, Urt. v. 17.1.2001):

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10364/07.OVG vom 27.08.2007

Das Land Rheinland-Pfalz ist nicht verpflichtet, die Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die Jahre 2001 bis 2003 zu erhöhen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11406/06.OVG vom 03.05.2007

Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).

Der Träger des Jugendamtes ist in der Regel nicht verpflichtet, ungedeckte Personalkosten zu erstatten, wenn der zusätzliche Bedarf durch die Einstellung von Ersatzkräften für ungeeignetes Personal angefallen ist, dessen Beschäftigung dem Einrichtungsträger zuvor nach § 48 SGB VIII untersagt worden ist, und der Arbeitgeber es versäumt hat, fristlos zu kündigen .

Die Ausgleichspflicht bezweckt nicht, den freiwilligen Einrichtungsträger von seinem Arbeitgeberrisiko zu entbinden, wenn er die ungedeckten Personal- und Folgekosten in vermeidbarer Weise selbst herbeigeführt hat.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11548/06.OVG vom 08.03.2007

War ein im elektronischen Rechtsverkehr übermittelter Antrag auf Zulassung der Berufung lediglich mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen, kann die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen.

Nach lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei nur Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit einer Sicherstellung nach § 22 POG als solcher entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen. Kosten, die durch die verwaltungstechnische Abwicklung einer Sicherstellung anfallen, sind nicht erstattungsfähig (Fortführung von OVG RP, Urteil vom 25. August 2005 - 12 A 10678/05.OVG -, ESOVGRP).

Bei der Bemessung der Gebührenhöhe im Rahmen der lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis dürfen die Pauschsätze für die Ermittlung des Verwaltungsaufwands nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2003 (MinBl. S. 539) berücksichtigt werden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 PA 130/07 vom 06.02.2007

1. Eine Finanzhilfe für die Beschäftigung einer Leiterin einer Kindertagesstätte, die keine sozialpädagogische Fachkraft i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 KiTaG ist, kann erst gewährt werden, wenn eine positive Ausnahmeentscheidung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 KiTaG vorliegt.

2. Die Gewährung der Finanzhilfe setzt nicht voraus, dass die Ausnahmeentscheidung vor Beginn des Finanzierungszeitraums beantragt und erteilt worden ist.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11172/06.OVG vom 19.01.2007

Ist einem Beamten aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden, kann der Dienstherr - bei unverändert fortbestehenden Voraussetzungen für die Bewilligung - dem Wunsch nach vorzeitiger Erhöhung des Beschäftigungsumfangs das Fehlen einer entsprechenden Planstelle im Haushalt als dienstlichen Belang entgegenhalten (hier: Antrag auf vorzeitige Änderung der Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und -erziehung nach erfolgter Ehescheidung).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 406/03 vom 14.09.2006

1. Der Landesgesetzgeber muss die Einzelheiten der Berechnung der Finanzhilfe für Ersatzschulen nicht selbst tragen, sondern darf dies dem Verordnungsgeber überlassen.

2. § 18a SG LSA wird, soweit er die "Ausgestaltung" der Finanzhilfe dem Verordnungsgeber überlässt, dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 79 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung gerecht.

3. Die vom Gesetzgeber in § 18a Abs. 1 SG LSA vorgesehene "Deckelung" begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

4. Die Vorschrift in § 8 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 ESchVO a.F., die regelt, wie die "pauschalierten Kosten eines Lehrers" zu ermitteln sein sollen, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot, da sich auch durch Auslegung nicht eindeutig ermitteln lässt, welche Vergütungsgruppe des BAT-O bei den einzelnen Schularten heranzuziehen ist.

5. Soweit § 8 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 ESchVO a.F. auf eine angestellte, verheiratete Lehrkraft mit einem Kind und dem 39. Lebensjahr abstellt, steht dies mit der gesetzlichen Ermächtigung des § 18a Abs. 2 SG LSA nicht in Einklang Es erscheint ausgeschlossen, das der darin vom Gesetzgeber vorgegebene Umfang der Finanzhilfe von 90 v. H. der laufenden Personalkosten vergleichbarer öffentlicher Schulen bei Zugrundelegung dieser Merkmale erreicht werden kann.

6. Die ESchVO a.F. verstößt auch insoweit gegen die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage in § 18a SG LSA in der im Schuljahr 2000/2001 maßgeblichen Fassung, als darin eine Grundlage für die Berechnung des Anteils der Kosten für das nicht pädagogische Personal am Schülerkostensatz fehlt.

7. Da in § 18a Abs. 3 SG LSA die oberste Schulbehörde ermächtigt wird, die "Ausgestaltung" der Finanzhilfe zu regeln, fehlt es bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit der Regelungen zu Berechnung der Finanzhilfe in der ESchVO a.F. an der für einen Verpflichtungsausspruch nach § 113 Abs. 5 Satz 1 erforderlichen Spruchreife. Auf Grund der inzidenten Feststellung der Unvereinbarkeit einzelner Regelungen des ESchVO a.F. mit höherrangigem Recht im Bescheidungsurteil ist der Verordnungsgeber, auch wenn er im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht Beklagter gewesen wist, wegen der Bindungswirkung des Urteil gegenüber allen Landsbehörden verpflichtet, eine Nachbesserung der ESchVO a. F. vorzunehmen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10017/06.OVG vom 16.05.2006

1. Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Auflagen nach § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes ist grundsätzlich zulässig und verstößt nicht gegen Art. 8 Abs. 1 GG.

2. Der Anmelder einer Versammlung kann für die Erteilung von Auflagen, die er nicht veranlasst hat (hier: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch eine Gegendemonstration), nicht zu Gebühren herangezogen werden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 5.05 vom 14.03.2006

1. Im Klageverfahren des Ausländers gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde auf Zahlung der Abschiebungskosten sind andere an der Durchführung der Abschiebung beteiligte Behörden auch dann nicht notwendig beizuladen, wenn um die ihnen entstandenen Kosten gestritten wird.

2. Personalkosten der Behörde gehören - außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen - nicht zu den vom Ausländer zu erstattenden Verwaltungskosten der Abschiebung im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (jetzt § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

3. Wird der Ausländer bei seiner Abschiebung auf dem Luftweg von ausländischen Sicherheitskräften begleitet, stellt dies auch dann keine "amtliche" Begleitung im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 3 AuslG (jetzt § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) dar, wenn es im Einvernehmen mit den zuständigen deutschen Behörden geschieht.

4. Zur Zahlung der Kosten der Begleitung durch ausländische Sicherheitskräfte bei der Abschiebung kann der Ausländer nur nach Maßgabe des § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (jetzt § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) in Verbindung mit den allgemeinen Regelungen des Verwaltungskostengesetzes über die Erstattung von Auslagen herangezogen werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10678/05.OVG vom 25.08.2005

Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können ihre Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit einer Sicherstellung nach § 22 Nr. 2 POG entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen.

Die lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis bietet hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage, setzt aber eine rechtmäßige oder bestandskräftige Sicherstellung voraus.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10619/05.OVG vom 25.08.2005

Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können ihre Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 6 POG entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen; die lfd. Nr. 14.1 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis bietet hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11960/04.OVG vom 22.02.2005

Eine Gemeinde ist im Rahmen des § 12 Abs. 5 Satz 2 1. Halbsatz KitaG an den Personalkosten eines von einem freien Träger betriebenen Kindergartens mit mindestens 15 Ganztagesplätzen (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 KitaG) mit einem Anteil von 12,5 % zu beteiligen, da sie nur in diesem Umfang Personalkosten zu tragen hätte, wenn sie die Einrichtung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 KitaG selbst tragen würde.

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 158/04 vom 22.12.2004

Die Erhebung der Gebühren, mit denen Eltern an den Personalkosten des Schulhorts beteiligt werden, durch die im übertragenen Wirkungskreis tätigen kommunalen Schulträger unterliegt der Schulaufsicht. Diese übt das Thüringer Kultusministerium als oberste Landesbehörde aus, so dass über Widersprüche gegen die Hortkostenbeteiligung die Ausgangsbehörde selbst entscheidet (§ 124 Nr. 2 ThürKO, § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO).

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1573/03 vom 07.12.2004

Die Bezuschussung der Personalkosten für die Stelle eines Zweiten Sonderschulkonrektors kann nach § 28 Abs. 3 Satz 1 LKJHG abgelehnt werden, wenn und solange an entsprechenden öffentlichen Sonderschulen solche Stellen haushaltsrechtlich nicht vorgesehen und deshalb nicht eingerichtet sind.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11382/04.OVG vom 18.11.2004

Beim Kostenersatz für Feuerwehreinsätze nach § 37 Abs. 1 LBKG dürfen nicht die betriebswirtschaftlich ermittelten Jahreskosten der gesamten Feuerwehr, sondern nur einsatzbezogene Kosten zugrunde gelegt werden.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 653/03 vom 23.09.2004

1. Zur Aufrechnung mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch.

2. Zu den Verwaltungskosten, die den Kommunen durch das Land Hessen nach § 2 Abs. 1 Landesaufnahmegesetz 1980 nicht zu erstatten waren bzw. nach § 4 Abs. 1 Landesaufnahmegesetz 1993 nicht zu erstatten sind, gehören jedenfalls die sog. Arbeitsplatzkosten, soweit sie das in der Flüchtlingsbetreuung eingesetzte Personal betreffen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11384/03.OVG vom 04.12.2003

Zur Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10258/03.OVG vom 30.04.2003

1. Der Umfang der öffentlichen Finanzhilfe für staatliche anerkannte Ersatzschulen darf an der personellen Ausstattung staatlicher Schulen orientiert werden.

2. Die Pflicht zum Ansparen von Unterrichtsstunden nach § 6 LehrArbZVO lässt die Frage, ob eine Lehrkraft im Sinne von § 29 Abs. 2 PrivSchG vollbeschäftigt oder nur teilzeitbeschäftigt ist, unberührt.

3. § 29 Abs. 4 PrivSchG gewährleistet eine weitgehende Angleichung der Personalkostenzuschüsse für Privatschulen an die Lehrerversorgung an öffentlichen Schulen.

4. Die zur Abdeckung des Unterrichts-Solls einer Schule erforderliche Zahl an Lehrern (§ 29 Abs. 4 PrivSchG) ist anhand der Unterrichtsverpflichtungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen zu ermitteln.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 61/02 vom 28.03.2003

1. Für die Einordnung der Gewährung einer Umweltinformation durch eine Gemeinde als Selbstverwaltungs- oder Weisungsaufgabe ist der Gegenstand der Umweltinformation maßgebend.

2. Art. 5 Umweltinformationsrichtlinie steht einer Berücksichtigung von Personalkosten bei der Bemessung der Gebühr für eine Umweltinformation grundsätzlich nicht entgegen.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 4 K 7/01 vom 12.03.2003

1. Im Rahmen der Abfallbeseitigung ist eine einheitliche Grundgebühr, die als Benutzungseinheiten im wesentlichen auf Haushaltungen abstellt und diesen u.a. Gewerbebetriebe als sonstige Benutzungseinheiten gleichstellt, jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn über die Grundgebühr lediglich 20% der Gesamtkosten abgedeckt werden, die Gemeinde eine relativ homogene Siedlungsstruktur aufweist und die Anzahl der sonstigen Nutzungseinheiten im Verhältnis zu den Haushaltungen gering ist (hier: 56.700 Haushaltungen, 1.600 andere Benutzungseinheiten).

2. Der Gemeinde ist ein weites Organisationsermessen eingeräumt, ob sie technisch trennbare Entsorgungssysteme zusammenfasst oder nicht (hier: verbrauchsabhängige Zusatzgebühr einschließlich Bioabfallentsorgung).

3. Zur Angemessenheit von Personalkosten im Rahmen der Abfallentsorgung.

4. Zur Angemessenheit des Unternehmergewinns des privaten Abfallentsorgers.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 306/02 vom 27.02.2003

Die Träger gewerblich betriebener psychiatrischer Krankenhäuser haben nach dem gegenwärtigen Krankenhausfinanzierungs- und Pflegesatzrecht keinen Anspruch auf einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag und auf vollständigen Ausgleich ihrer Personalkosten bei der Vereinbarung bzw. Festsetzung des Budgets

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 25.99 vom 29.06.2000

Leitsatz:

Die Haftung des Luftfahrtunternehmens für Kosten der Zurückweisung eines ausländischen Fluggastes umfasst auch die Personalkosten einer der Verhinderung der Einreise und Sicherung der Zurückweisung dienenden amtlichen Begleitung des Ausländers während einer Fahrt zur Botschaft seines Heimatstaates, um ein für die Rückreise notwendiges Reisedokument zu beschaffen.

Urteil des 1. Senats vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 25.99 -

I. VG Frankfurt am Main vom 21.04.1999 - Az.: VG 11 E 96/99(V) -
II. VGH Kassel vom 02.08.1999 - Az.: VGH 12 UE 1943/99 -

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