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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 578/06 vom 01.09.2006

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Personalienfeststellung, erforderlicher Umfang der Angaben
Stichwort:Personalienfeststellung
Leitsatz:Der sich aus § 111 OWiG ergebenden Verpflichtung zur Personalienfeststellung wird zwar grundsätzlich durch Übergabe des Personalausweises genügt. Darüber hinausgehende Angaben sind jedoch dann zu machen, wenn dies zur Feststellung bzw. Überprüfung der Personalien erforderlich ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 578/06




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