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Personalgestellung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 3 SaGa 3/08 vom 14.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO, LPVG
Schlagworte:Personalgestellung, Versetzung, Mitbestimmung, Versorgungsamt, einstweiliger Rechtsschutz
Stichwort:Personalgestellung
Leitsatz:1) Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, stellt keinen ausreichenden Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung dar, die gegen eine entsprechende arbeitgeberseitige Weisung gerichtet ist. Erforderlich ist vielmehr ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten bestehen kann. Gleiches gilt ansonsten nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Maßnahme.

2) Die unterbliebene Beteiligung des Personalrats bei einer Personalgestellung, die mit einer räumlichen Veränderung der Tätigkeit verbunden ist, begründet jedenfalls keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 SaGa 3/08



BAG – Beschluss, 7 ABR 4/07 vom 16.04.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, HGO
Schlagworte:Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
Stichwort:Personalgestellung
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 4/07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 61 PV 2.07 vom 21.11.2007

Rechtsgebiete:SGB II, PersVG Bbg
Schlagworte:Wahlanfechtung, Gruppe der Angestellten, Wahlberechtigung, Arbeitsgemeinschaft zwischen Bundagentur für Arbeit und Landkreis, Grundsicherung, Personalgestellung, Dienststelle, Abordnung, Eingliederung, Aufhebung der - nach drei Monaten
Stichwort:Personalgestellung
Leitsatz:Auf die Wahlberechtigung zur Personalratswahl von Beschäftigten eines Landkreises, die einer organisatorisch und räumlich verselbständigten sog. ARGE gemäß § 44 b SGB II zur Dienstleistung zugewiesen sind, findet § 13 Abs 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg unmittelbar Anwendung mit der Folge, dass die Wahlberechtigung in der bisherigen Dienstelle nach einer länger als drei Monate währenden Zuweisung erlischt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigten in der ARGE einen Personalrat wählen können.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 61 PV 2.07


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