JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Personalgestellung
| Rechtsgebiete: | ZPO, LPVG |
| Schlagworte: | Personalgestellung, Versetzung, Mitbestimmung, Versorgungsamt, einstweiliger Rechtsschutz |
| Stichwort: | Personalgestellung |
| Leitsatz: | 1) Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, stellt keinen ausreichenden Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung dar, die gegen eine entsprechende arbeitgeberseitige Weisung gerichtet ist. Erforderlich ist vielmehr ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten bestehen kann. Gleiches gilt ansonsten nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Maßnahme. 2) Die unterbliebene Beteiligung des Personalrats bei einer Personalgestellung, die mit einer räumlichen Veränderung der Tätigkeit verbunden ist, begründet jedenfalls keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 SaGa 3/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, HGO |
| Schlagworte: | Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden |
| Stichwort: | Personalgestellung |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 4/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB II, PersVG Bbg |
| Schlagworte: | Wahlanfechtung, Gruppe der Angestellten, Wahlberechtigung, Arbeitsgemeinschaft zwischen Bundagentur für Arbeit und Landkreis, Grundsicherung, Personalgestellung, Dienststelle, Abordnung, Eingliederung, Aufhebung der - nach drei Monaten |
| Stichwort: | Personalgestellung |
| Leitsatz: | Auf die Wahlberechtigung zur Personalratswahl von Beschäftigten eines Landkreises, die einer organisatorisch und räumlich verselbständigten sog. ARGE gemäß § 44 b SGB II zur Dienstleistung zugewiesen sind, findet § 13 Abs 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg unmittelbar Anwendung mit der Folge, dass die Wahlberechtigung in der bisherigen Dienstelle nach einer länger als drei Monate währenden Zuweisung erlischt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigten in der ARGE einen Personalrat wählen können. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 61 PV 2.07 | |
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