Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPersonalfragebogen 

Personalfragebogen

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 6 TaBV 88/09 vom 08.05.2009

1. Eine dem Vorsitzenden erteilte Vollmacht zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Einleitung eines Beschlussverfahrens gegen den Arbeitgeber umfasst auch die Befugnis, eine bereits im Namen des Betriebsrates vorgenommene Verfahrenseinleitung zu genehmigen.

2. Neben einem bereits anhängigen Antrag auf Untersagung der Verwendung von Personalfragebögen ohne Zustimmung des örtlichen Betriebsrates fehlt für ein weiteres Verfahren auf Feststellung eines entsprechenden Mitbestimmungsrechts das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Rechtsschutzinteresse.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 5 TaBv 153/00 vom 05.07.2001

Auch bei einer von der im Ausland ansässigen Konzernmutter durchgeführten und gesteuerten Befragungsaktion per E-mail oder Intranet besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 94 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem im Inland ansässigen Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer davon betroffen sind.

BAG – Urteil, 2 AZR 724/98 vom 02.12.1999

Leitsätze:

1. Die fehlende Zustimmung des Personalrats zu einem Personalfragebogen gibt dem Arbeitnehmer nicht das Recht, eine in dem Fragebogen individualrechtlich zulässigerweise gestellte Frage wahrheitswidrig zu beantworten.

2. Zur Beteiligung des Personalrats bei der Entlassung eines Dienstordnungsangestellten wegen arglistiger Täuschung über eine frühere MfS-Tätigkeit.

Aktenzeichen: 2 AZR 724/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 2. Dezember 1999
- 2 AZR 724/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 7 Ca 441/95 -
Urteil vom 27. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 3 Sa 18/97 -
Urteil vom 17. März 1998

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Personalfragebogen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum