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LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 1027/07 vom 23.01.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:außerordentliche Kündigung, Diebstahl, Kündigungsvollmacht, Personaldezernentin, Beweiswürdigung, Selbstbedienungsmentalität
Stichwort:Personaldezernentin
Leitsatz:1) Ein Hausmeister, der seinem Arbeitgeber gehörende wertvolle Einrichtungsgegenstände einer stillgelegten Kantinenküche unerlaubt auf eigene Rechnung an Dritte verkauft, kann sich nicht erfolgreich damit entlasten, dass in dem Betrieb unter Kollegen wie Vorgesetzten eine weitverbreitete "Selbstbedienungsmentalität" geherrscht habe.

2) Bei einem typischerweise mit Kündigungsvollmacht ausgestatteten Funktionsträger (hier: gewählte Personaldezernentin eines Landschaftsverbandes) liegt bereits in der Übertragung des Amtes eine Bekanntgabe der Bevollmächtigung i. S. v. § 174 Satz 2 BGB. Es kommt dabei nicht darauf an, ob jeder Arbeitnehmer konkret über die Übernahme des Amtes durch eine bestimmte Person informiert wird.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1027/07




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