JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Personalbemessung nach der Psychiatrie-Personalverordnung
| Rechtsgebiete: | BPflV, KHG, PsychPV |
| Schlagworte: | Abteilungspflegesatz, Fachgebietsbezeichnung, Gerontopsychiatrische Abteilung, Katalog der bettenführenden Abteilungen, Versorgungsauftrag, Personalbemessung nach der Psychiatrie-Personalverordnung |
| Stichwort: | Personalbemessung nach der Psychiatrie-Personalverordnung |
| Leitsatz: | Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BPflV 1995 ist als Entgelt für ärztliche und pflegerische Tätigkeit und die dadurch veranlassten Leistungen für jede organisatorisch selbständige bettenführende Abteilung, die von einem fachlich nicht weisungsgebundenen Arzt mit entsprechender Fachgebietsbezeichnung geleitet wird, ein Abteilungspflegesatz zu vereinbaren und bei Nichtvereinbarung durch die Schiedsstelle festzusetzen (§ 18 Abs. 4 KHG). Der Bildung eines Abteilungspflegesatzes steht nicht entgegen, dass keine dem Leistungsspektrum der Abteilung deckungsgleiche Facharztbezeichnung existiert, sofern der Leiter der Abteilung über eine Facharztbezeichnung bzw. Fachgebietsbezeichnung verfügt (hier: Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie), die die in der Abteilung zu bewältigenden Aufgaben (hier: Gerontopsychiatrie) umfasst. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 612/04 | |
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