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Personalakte

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Urteil, 1 A 395/08 vom 30.06.2009

Im Rahmen der Arbeitszeitkontenregelung haben teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die in der Ansparphase zusätzliche Unterrichtsstunden (Vorgriffsstunden) geleistet haben, einen Anspruch auf anteilige Besoldung, wenn der Ausgleich nicht durch Herabsetzung der Pflichtstundenzahl geleistet wird.

BAG – Urteil, 6 AZR 78/08 vom 22.01.2009

1. § 29 Abs. 2 Satz 1 TVöD verpflichtet als ehrenamtliche Richter tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, soweit ihnen dies aufgrund einer Gleitzeitvereinbarung möglich ist, für die Ausübung des Ehrenamtes Gleitzeit in Anspruch zu nehmen.

2. Dass die als ehrenamtliche Richter tätigen Arbeitnehmer insoweit keinen Anspruch auf Zeitgutschrift erwerben, steht mit § 616 Satz 1 BGB im Einklang und verletzt nicht die Benachteiligungsverbote gem. § 26 Abs. 1 ArbGG, § 45 Abs. 1a Satz 2 DRiG.

BAG – Urteil, 9 AZR 865/07 vom 18.11.2008

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus seiner Personalakte, wenn sich ein Fehler im Beurteilungsverfahren auf das Beurteilungsergebnis auswirken kann.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 126.07 vom 18.09.2008

Die Deutsche Telekom AG muss den verfassungsrechtlichen Anspruch eines bei ihr tätigen Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung erfüllen, sobald ihn der Beamte geltend macht. Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 5 GG, den Beamten stattdessen aufzufordern, sich auf freie Stellen zu bewerben.

Eine derartige Bewerbungsaufforderung löst keine Befolgungspflicht gemäß § 55 Satz 2 BBG aus.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 396/07 vom 27.05.2008

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch einer sozialwidrigen Kündigung erst auf Antrag des Arbeitnehmers gemäß §§ 9, 10 KSchG aufgelöst worden ist.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bf 108/07 vom 08.05.2008

1. Wird ein Rechtsstreit in der Rechtsmittelinstanz übereinstimmend für erledigt erklärt, bevor über den Antrag auf Zulassung der Berufung entschieden ist, ist im Rahmen der Prüfung des voraussichtlichen Verfahrensausgangs (161 Abs. 2 Satz 1 VwGO) zunächst zu prüfen, ob der Zulassungsantrag voraussichtlich Erfolg gehabt hätte. Nur im Fall, dass diese Frage zu bejahen ist, ist weiter zu prüfen, welche Erfolgsaussicht die zugelassene Berufung gehabt hätte.

2. Hat sich der Rechtsstreit bereits vor Ablauf der Frist für die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) erledigt, sind die Umstände, aus denen sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergeben soll, grundsätzlich innerhalb der Frist für die Begründung des Zulassungsantrags darzulegen. Anderes mag evtl. gelten, wenn die Erledigung bereits vor Klagerhebung oder während des erstinstanzlichen Verfahrens eingetreten ist und das Verwaltungsgericht in seinem Urteil hierauf an keiner Stelle eingeht.

BAG – Urteil, 9 AZR 134/07 vom 13.11.2007

1. Die Vertragsparteien dürfen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen das für ihren Vertrag maßgebende nationale Recht wählen. Die Voraussetzungen einer konkludenten Rechtswahl bestimmen sich nach Art. 27 Abs. 1 EGBGB. Danach ist ausreichend, dass sich die Rechtswahl mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falls ergibt.

2. Die Wahl ausländischen Rechts berührt nach Art. 34 EGBGB nicht die Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts, die ohne Rücksicht auf das nach dem Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln (Eingriffsnormen). Eine solche zwingende Wirkung hat § 8 TzBfG nicht. Die Vorschrift dient vorrangig den Individualinteressen der Arbeitnehmer und nicht öffentlichen Gemeinwohlinteressen. Sie gleicht das Interesse des Arbeitnehmers an einer Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers an einer Beibehaltung der längeren Arbeitszeit aus. Zwar soll § 8 TzBfG Teilzeitarbeit fördern und dadurch auch Entlastungseffekte auf dem Arbeitsmarkt bewirken. Dieses öffentliche Interesse wird lediglich als Reflex des vorrangig individuellen Zwecken dienenden Anspruchs auf Teilzeitarbeit mittelbar gefördert.

BAG – Urteil, 8 AZR 593/06 vom 25.10.2007

Der Arbeitgeber haftet nach § 278 BGB für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinen Rechten verletzt.

BAG – Urteil, 9 AZR 110/07 vom 16.10.2007

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die zu den Personalakten genommenen Unterlagen paginiert.

BAG – Urteil, 8 AZR 709/06 vom 16.05.2007

In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bs 26/07 vom 08.03.2007

Personalärztliche Gutachten, die eine Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand vorbereiten, sind Bestandteil der Personalakte.

BAG – Urteil, 4 AZR 629/06 vom 24.01.2007

1. Die in den sächsischen LehrerRL enthaltene Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Besetzung freier Höhergruppierungsstellen für angestellte Lehrer nach Maßgabe dienstlicher Beurteilungen beinhaltet nicht die Verpflichtung, solche durch den Haushaltsgesetzgeber zugewiesene Stellen unmittelbar mit den landesweit am besten beurteilten Bewerbern zu besetzen.

2. Aus Art. 33 Abs. 2 GG folgt nicht die Verpflichtung, Beförderungsstellen jeweils der Dienststelle zuzuweisen, an der die am besten bewerteten Bewerber tätig sind.

3. Den Gerichten für Arbeitssachen ist es grundsätzlich verwehrt, die von dem öffentlichen Arbeitgeber erstellte dienstliche Beurteilung durch eine eigene Bewertung mit einem bestimmten Ergebnis zu ersetzen.

BAG – Beschluss, 9 AZN 792/06 vom 23.01.2007

Der Beschwerdeführer hat die nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG von ihm darzulegende entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig so konkret zu formulieren, dass sie mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann; das schließt im Einzelfall eine differenzierte Formulierung nicht aus. Unzulässig ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 05.3387 vom 12.01.2007

Zum Begriff der Windfarm im Sinne des UVP- und des Immissionsschutzrechts.

BAG – Urteil, 2 AZR 509/05 vom 09.11.2006

Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (vom 26. November 2001 BGBl. I S. 3138) zum 1. Januar 2002 ist die Verurteilung zu einer rückwirkenden Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zulässig.

BAG – Urteil, 9 AZR 271/06 vom 12.09.2006

1. Der Arbeitnehmer hat gemäß §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung der ungeschützten Aufbewahrung seiner Gesundheitsdaten in der Personalakte. Denn hierdurch wird in sein durch Art. 1 und 2 GG gewährleistetes allgemeines Persönlichkeitsrecht eingegriffen. Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, sensible Daten über den Arbeitnehmer in besonderer Weise aufzubewahren. Sie sind gegen zufällige Kenntnisnahme, etwa durch Aufbewahrung in einem verschlossenen Umschlag, zu schützen. Der informationsberechtigte Personenkreis ist zu beschränken.

2. Dem steht nicht das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Vollständigkeit der Personalakte entgegen. Denn die Personalakte bleibt vollständig. Bei berechtigtem Anlass können der Umschlag geöffnet und die Daten eingesehen werden.

BSG – Urteil, B 9a V 5/05 R vom 06.07.2006

1. Gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstößt, wer "arbeitsteilig" an der Vernichtung von Menschen durch Zwangsarbeit und massenhafte Tötung mitwirkt, indem er ein Konzentrationslager bewacht.

2. "Befehlsnotstand" entlastet nur denjenigen, der nach besten Kräften alles Zumutbare unternommen hat, um befohlene Verstöße gegen die Menschlichkeit zu vermeiden.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bf 61/05 vom 09.06.2006

Sind mit dem Auftrag an den personalärztlichen Dienst, die Dienstfähigkeit eines Beamten zu untersuchen, der Achtung des Betroffenen abträgliche Äußerungen verbunden, so begründet dies in der Regel kein Rehabilitationsinteresse.

BAG – Urteil, 4 AZR 316/05 vom 07.06.2006

1. Ein Tarifvertrag kann die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Begründung eines Wohnsitzes am Ort seiner Tätigkeit begründen, wenn dieser Verpflichtung ein durch die Besonderheit des Arbeitsverhältnisses begründetes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers zu Grunde liegt (hier: Hausmeister).

2. Die Erfüllung einer solchen Verpflichtung richtet sich nicht nach melderechtlichen, sondern nach bürgerlich-rechtlichen Kriterien (§ 7 BGB).

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 4.04 vom 15.12.2005

Werden im behördlichen Disziplinarverfahren schriftliche Äußerungen von Zeugen eingeholt, sind diese dem Beamten in aller Regel rechtzeitig zugänglich zu machen, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Stellung ergänzender Beweisanträge zu geben.

Bei einer Klage gegen eine Disziplinarverfügung hat das Gericht gemäß § 60 Abs. 3 BDG nicht nur darüber zu befinden, ob der gegen den Kläger erhobene Vorwurf tatsächlich zutrifft und disziplinarrechtlich als Dienstvergehen zu würdigen ist, sondern hat - bejahendenfalls - unter Beachtung des Verschlechterungsverbots auch darüber zu entscheiden, welches die angemessene Disziplinarmaßnahme ist.

BAG – Urteil, 4 AZR 474/04 vom 14.12.2005

1. Für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT), die keine höhere Eingruppierung, sondern nur einen Anspruch auf eine persönliche Zulage begründen kann, sieht diese Tarifnorm keine zeitliche Grenze vor.

2. Die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit des einzigen Mitarbeiters einer Ratsfraktion einer Stadt an einen Verwaltungsangestellten ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn diese Tätigkeit in der Folgezeit über mehrere Wahlperioden ausgeübt wird.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 15 Sa 1235/04 vom 15.11.2005

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei in der Personalakte aufbewahrten Schriftstücken, die den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers betreffen und deswegen besonders sensibel sind, besondere Schutzvorkehrungen gegen nicht erforderliche Kenntnisnahme zu treffen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 15 B 01.2490 vom 21.10.2005

Die nach Maßgabe des § 46 DRiG i.V.m. § 66 Abs. 2 Satz 1 BBG auch für Richter im Bundesdienst geltende Pflicht, eine entgeltliche schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit schriftlich anzuzeigen, verletzt nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws 75/05) vom 01.06.2005

Zum (verneinten) Einsichtsrecht des Strafgefangenen in seine Personalakte.

BAG – Beschluss, 9 AZN 195/05 vom 10.05.2005

1. Macht eine Partei im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren geltend, das Landesarbeitsgericht habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör dadurch verletzt, dass es über eine streitige Tatsache nicht alle hierzu benannten Zeugen, sondern nur präsente, nicht zum Termin geladene Zeugen vernommen hat, ist für die Begründetheit der Beschwerde von der Erheblichkeit der Beweistatsachen auszugehen.

2. Würde bei Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens als Revisionsverfahren (§ 72a Abs. 6 ArbGG) keine Möglichkeit bestehen, die gerügte Verletzung des rechtlichen Gehörs zu heilen, so ist aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung das angefochtene Berufungsurteil aufzuheben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen (§ 72a Abs. 7 ArbGG), wenn keine dem Revisionsverfahren vorbehaltene Rechtsfragen ersichtlich sind.

BAG – Beschluss, 1 ABR 55/03 vom 14.12.2004

1. Zu den dem Betriebsrat vorzulegenden Bewerbungsunterlagen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gehören auch solche Unterlagen, die der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung über die Person des Bewerbers erstellt hat.

2. Durch eine offensichtlich unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats wird die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG auch dann nicht in Gang gesetzt, wenn der Betriebsrat zum Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers in der Sache Stellung nimmt.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 965/03 vom 15.07.2004

1. Die beamtenrechtlichen Pflichten des Beamten und seines Dienstherrn werden auch dann nicht durch das Presserecht modifiziert, wenn sie einen öffentlichen Meinungskampf mit Hilfe der Presse austragen.

2. Dem Beamten ist die "Flucht in die Öffentlichkeit" auch als ultima ratio verwehrt.

3. Zur Frage, ob einem Landesminister ein rechtfertigender sachlicher Grund zur Seite steht, wenn er auf einen öffentlichen Angriff der Landesdatenschutzbeauftragten mit öffentlicher Kritik an ihrer Amtsführung als Beamtin reagiert.

4. Der Widerruf einer Äußerung kann als Erfüllung und Teil des dem Beamten von seinem Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht noch geschuldeten Schutzes ein notwendiges und geeignetes Mittel sein, eine Ansehensbeeinträchtigung nicht weiter fortbestehen zu lassen.

5. Der Dienstherr verletzt seine Fürsorgepflicht, wenn er ehrverletzende Äußerungen Dritter verbreitet und dabei verschweigt, dass sie aus der Anonymität heraus erfolgt sind.

6. Zum Umfang der Unabhängigkeit einer Landesdatenschutzbeauftragten.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 1 UE 2541/02 vom 17.12.2003

Die Vergütungshöchstgrenze des § 7i Abs. 1 Satz 1 HRiG (30 % des jährlichen Grundgehalts eines Richters der Besoldungsgruppe R 2, letzte Lebensalterstufe) gilt auch für Einnahmen aus einer Tätigkeit als Schiedsrichter oder Schlichter.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 1 UE 783/02 vom 24.09.2003

1. Zum Begriff des Entgelts in § 80 Abs. 3 Satz 1 HBG.

2. Verletzungen der Pflicht zur Anzeige einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit und zur Erteilung einer vom Dienstherrn aus begründetem Anlass verlangten Auskunft können die Untersagung der Nebentätigkeit nach § 80 Abs. 3 Satz 4 HBG rechtfertigen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 UE 571/02 vom 03.06.2003

Die Erwähnung und die positive Würdigung der dienstlichen Tätigkeit als Frauenbeauftragte oder deren Stellvertreterin in einer dienstlichen Beurteilung stellen keine Benachteiligung im Sinne von § 20 Abs. 3 Satz 1 Hessisches Gleichbehandlungsgesetz (HGlG) dar.

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