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Personalabbau in Wellen

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LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 85/03 vom 07.07.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung, Personalabbau in Wellen
Stichwort:Personalabbau in Wellen
Leitsatz:Im Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG, das lediglich die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle überprüft und einem besonderen Beschleunigungsgrundsatz unterliegt, kann vom Antragsgegner nicht gleichzeitig die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle beantragt werden.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 85/03




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