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Personalabbau

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 143/08 vom 06.03.2009

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Schlagworte:Sozialplanpflicht, Betriebsänderung, Personalabbau, mehrere Entlassungswellen, einheitliche unternehmerische Planung, konkrete Planung und bloße Vorüberlegungen, Auslegung eines Interessenausgleichs, Abfindung, betriebliche Lohngestaltung
Stichwort:Personalabbau
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 143/08



LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBVGa 16/08 vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:einstweilige Verfügung, Interessenausgleich, Unterlassungsanspruch, Betriebsänderung, geplant, Planung, Personalabbau
Stichwort:Personalabbau
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBVGa 16/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 226/05 vom 18.07.2008

Rechtsgebiete:NBG
Schlagworte:Blockmodell, Organisationsermessen, Personalabbau, Personalüberhang, Teilzeitarbeit
Stichwort:Personalabbau
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 226/05

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 3 TaBVGa 1/07 vom 20.07.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsänderung, Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Interessenausgleichsverhandlung, Beginn, Personalabbau, Maßnahme, unumkehrbar
Stichwort:Personalabbau
Leitsatz:1. Es spricht sehr viel dafür, dass ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen nicht bereits vom Grundsatz her ausgeschlossen ist, da sich allein aus der in § 113 BetrVG enthaltenen Sanktionsmöglichkeit zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer kein hinreichender Schutz des Rechtes des Betriebsrats auf Unterrichtung und Beratung ergibt.

2. Die Information eines Arbeitgebers im Intranet über die Bejahung des grundsätzlichen Bestehens eines Abfindungsanspruches bei Ausspruch einer Eigenkündigung von Arbeitnehmern, die im Falle des Verbleibens im Betrieb von einer geplanten Betriebsänderung betroffen wären, stellt noch keine Durchführung einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG dar. Das gilt auch dann, wenn diese Informationspolitik des Arbeitgebers dazu führt, dass eine große Zahl von potentiell betroffenen Arbeitnehmern daraufhin ihr Arbeitsverhältnis selbst beendet.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 3 TaBVGa 1/07


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