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Persönlichkeitsverletzung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 112/08 vom 13.01.2009

Rechtsgebiete:AGG, BGB, GG
Schlagworte:Entschädigung, Gesundheitsschädigung, Mobbing, Persönlichkeitsverletzung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schutzpflicht
Stichwort:Persönlichkeitsverletzung
Leitsatz:Einzelfall einer Klage auf Schadensersatz und Entschädigung (Schmerzensgeld) wegen Mobbing durch Vorgesetzte. Es konnte zwar eine Persönlichkeitsrechtsverletzung festgestellt werden, jedoch weder ihre Kausalität für den Eintritt der Gesundheitsschädigung, noch ihre besondere Intensität als Voraussetzung des Schmerzensgeldanspruchs.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 112/08



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 196/08 vom 15.10.2008

Rechtsgebiete:BGB, BAT
Schlagworte:Mobbing, Persönlichkeitsverletzung, Darlegungslast, wertender Vortrag, Rentenbescheid, Präjudiz
Stichwort:Persönlichkeitsverletzung
Leitsatz:Die Darlegungs- und Beweislast in Mobbing-Fällen trägt der Arbeitnehmer (mit BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06).

Pauschaler und wertender Vortrag mit Worten wie z.B. "gängeln", "beschimpft", oder "verbalen Übergriffen, Beleidigungen und massiven Drohungen" ist nicht ausreichend.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 196/08

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 16/07 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:BGB, GG, KUG
Schlagworte:Persönlichkeitsverletzung, Bild, Abbild, Bildveröffentlichung, Schadensersatz, Schadenersatz, Eingriff, Musiker, Rockband, Presse, Bericht, Berichterstattung
Stichwort:Persönlichkeitsverletzung
Leitsatz:1. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs, vom Anlass und vom Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab.

2. Selbst wenn die unberechtigte Verwendung des Abbildes für sich noch keine schwerwiegende Rechtsverletzung darstellt, kann der Eingriff gleichwohl deshalb schwerwiegend sein, weil der Geschädigte durch die Bildveröffentlichung mit einem Ereignis in Verbindung gebracht wird, mit dem er tatsächlich nichts zu tun hatte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 16/07

BAG – Urteil, 8 AZR 709/06 vom 16.05.2007

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, GG, TVG, BetrVG
Schlagworte:Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Stichwort:Persönlichkeitsverletzung
Leitsatz:In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 709/06


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