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persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 348/06 vom 16.08.2006

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Entbindung, persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung, Verwerfung, Einspruch, Rechtsbeschwerde, Antragstellung, Zeitpunkt
Stichwort:persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung
Leitsatz:1. Ein Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung kann noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache gestellt werden, sofern noch nicht zur Sache selbst verhandelt worden ist.

2. Der Einspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn das Gericht über den Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen nicht oder ohne eine auf § 73 Abs. 2 OWiG zurückführbare Begründung ablehnend entscheidet und sich im Urteil mit den Gründen, die hierfür geltend gemacht wurden, nicht befasst.

3. Zur Frage der Anforderung an eine Verfahrensrüge wegen Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 348/06




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