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Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallproduzenten

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OLG-CELLE – Urteil, 6 U 129/08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:BGB, KrW/AbfG
Schlagworte:Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallproduzenten
Stichwort:Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallproduzenten
Leitsatz:Ein Dritter, der sich der Umweltgefahr freiwillig ausgesetzt hat, ist in den persönlichen Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallproduzenten, der den Abfall einem anderen zur Entsorgung übergibt, auch dann nicht einbezogen, wenn der andere, der bezüglich Umweltgeschäften in vertraglicher Beziehung zu dem Dritten steht, den Abfall eigenmächtig und rechtswidrig auf Grundstücken des Dritten entsorgt (Fortführung von BGH NJW 2006, 3628 - 3631).
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 6 U 129/08




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