JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Persönliche Zulage (PZÜ)
| Rechtsgebiete: | ÜTV, ErsteingruppierungsTV, EZTV 1994, ETV |
| Schlagworte: | Entgeltsicherung - Persönliche Zulage (PZÜ) |
| Stichwort: | Persönliche Zulage (PZÜ) |
| Leitsatz: | Leitsätze: Wird einem auf die DB AG übergeleiteten Arbeitnehmer in der Zeit von Januar bis September 1994 eine andere Tätigkeit übertragen, ist er gemäß Nr. 2 der Ausführungsbestimmungen zu § 4 EZTV 1994 nach dem bei den Rechtsvorgängern der Beklagten geltenden Tarifrecht höherzugruppieren, sofern die geänderte Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Vergütungsgruppe erfüllt. In diesem Fall ist die ihm nach § 3 Abs. 1 ÜTV zustehende PZÜ nach Nr. 2 der Ausführungsbestimmungen zu § 3 Abs. 1 ÜTV unter Berücksichtigung der Vergütung aus der höheren Vergütungsgruppe neu zu berechnen. Ein gebremster Abbau der PZÜ nach § 5 Abs. 2 ÜTV findet bei Höhergruppierungen, die während der Geltung des EZTV 1994 nach dem bei den Rechtsvorgängern der DB AG geltenden Tarifrecht erfolgen, nicht statt. Aktenzeichen: 6 AZR 134/99 Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 10. August 2000 - 6 AZR 134/99 - I. Arbeitsgericht Magdeburg - 11 Ca 5636/96 - Urteil vom 12. Februar 1997 II. Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt - 4 Sa 348/97 - Urteil vom 26. Januar 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 134/99 | |
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