JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Überschreitung um 36, 6%, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Geldbuße von 260, 00 Euro, Tilgungsreife |
| Stichwort: | persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse |
| Leitsatz: | Die Grenze der Geringfügigkeit einer Geldbuße ist nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung jedenfalls bei Geldbußen von mehr als 250,00 Euro überschritten. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 41/08 | |
| Rechtsgebiete: | GaststG, OWiG |
| Schlagworte: | Gaststättengesetz, Betreiben einer Gaststätte ohne die erforderliche Erlaubnis, hohe Geldbuße, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Bemessung der Geldbuße, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Leistungsfähigkeit |
| Stichwort: | persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse |
| Leitsatz: | Zur Festsetzung der Geldbuße bei einem fahrlässigen Verstoß gegen das Gaststättengesetz. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 702/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Unterhaltspflicht, Eltern, lebenswichtige Angelegenheiten, Prozesskostenvorschuss |
| Stichwort: | persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse |
| Leitsatz: | Ein nach § 115 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss eines minderjährigen Kindes gegen seine Eltern besteht nur für Rechtsstreitigkeiten, die persönliche oder lebenswichtige Angelegenheiten des Kindes betreffen (BAG vom 12.12.1966 - AP Nr. 1 zu § 110 ZPO). Klagen gegen eine Abmahnung oder auf Restlohn gehören nicht dazu. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 8 Ta 619/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Vermögen, Prozesskostenvorschuss durch Ehegatten |
| Stichwort: | persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse |
| Leitsatz: | Eine Partei, die einen Kündigungsrechtsstreit führt, muss sich im Zusammenhang mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe auch einen evtl. Anspruch auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses gegen den Ehegatten als Vermögen anrechnen lassen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 33/07 | |
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