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persönliche Lebensführung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 B 538/05 vom 14.11.2007

Rechtsgebiete:SächsKAG, GG
Schlagworte:Einkommensverwendung, persönliche Lebensführung, gesellschaftliches Engagement
Stichwort:persönliche Lebensführung
Leitsatz:Die Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer betrifft die Einkommensverwendung für die persönliche Lebensführung. Auch ein soziales, kulturelles, historisches oder ähnliches Engagement für die Gesellschaft ist der persönlichen Lebensführung zuzuordnen. Eine wertende Berücksichtigung der Motive, Absichten und Ziele, die zur Begründung des Zweitwohnsitzes geführt haben, erfolgt nicht.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 538/05



BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 1.07 vom 16.05.2007

Rechtsgebiete:GG, HKAG
Schlagworte:Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, Dienstpflicht, Hundehaltung, Aufwand, persönliche Lebensführung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Einkommensverwendung, Einkommenserzielung
Stichwort:persönliche Lebensführung
Leitsatz:Hundesteuer als Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG darf nicht erhobene werden für die Haltung von Diensthunden der Bundespolizei, wenn der Diensthundführer mit der Hundehaltung eine Dienstpflicht erfüllt. Kennzeichnend hierfür sind u.a. eine Aufwandsentschädigung und eine Zeitgutschrift für die Beschäftigung mit dem Hund. Wird durch die Hundehaltung eine Dienstpflicht erfüllt, fehlt es an einem besteuerbaren Aufwand für die persönliche Lebensführung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 1.07

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1174/01 vom 25.06.2003

Rechtsgebiete:GG, HessHStG
Schlagworte:Aufwandsteuer, Befreiung, Forstbeamter, Gleichbehandlung, Hundesteuer, Jagd, Jagdhund, Zweck, Zweitwohnungssteuer, beruflich, persönliche Lebensführung, privat, verfassungskonforme Auslegung
Stichwort:persönliche Lebensführung
Leitsatz:Der verfassungsrechtliche Begriff der Aufwandsteuer erzwingt im Rahmen der Auslegung eines Hundesteuertatbestandes keine Berücksichtigung der Tatsache, ob die Haltung des Hundes beruflich oder privat veranlasst ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1174/01


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