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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPpersönliche Hinderungsgründe bei Ingenieurschulabsolventen der DDR 

persönliche Hinderungsgründe bei Ingenieurschulabsolventen der DDR

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 31.97 vom 01.10.1998

Leitsatz:

Bei rechtzeitiger Antragstellung können für eine Vorabentscheidung dem Grunde nach (§ 46 Abs. 5 BAföG) Änderungen der Sach- und Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Anspruchsgewährleistung jedenfalls dann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach Beginn des Ausbildungsabschnitts eintreten, für den die Vorabentscheidung begehrt wird.

Urteil des 5. Senats vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 31.97 -

I. VG Weimar vom 02.02.1995 - Az.: VG 3 K 434/92.WE -
II. OVG Weimar vom 12.09.1996 - Az.: OVG 2 KO 233/95 -

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