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Persönliche Haftung eines Geschäftsführers bei Insolvenz

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LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 2429/04 vom 08.02.2005

Rechtsgebiete:BGB, HGB, GmbHG, InsO
Schlagworte:Persönliche Haftung eines Geschäftsführers bei Insolvenz
Stichwort:Persönliche Haftung eines Geschäftsführers bei Insolvenz
Leitsatz:Die Mitteilung der Sozialplanabfindung und des Auszahlungstermins in einem vom Geschäftsführer unterzeichneten Kündigungsschreiben ist nicht als Schuldbeitritt des Geschäftsführers auszulegen.

Eine persönliche Haftung eines Geschäftsführers gegenüber einem Altgläubiger der Gesellschaft ergibt sich nicht bereits daraus, dass er bei eintretender Zahlungsunfähigkeit noch Forderungen anderer Gläubiger erfüllt, solange keine Insolvenzverschleppung vorliegt.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 2429/04




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