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| Rechtsgebiete: | AO, LSA-KAG |
| Schlagworte: | Erlass, Erlasswürdigkeit, Ermessen, Niederschlagswassergebühren, Unbilligkeit, persönliche, Unbilligkeit, sachliche |
| Stichwort: | persönliche |
| Leitsatz: | 1. Maßgebend für die gerichtliche Prüfung einer Entscheidung über einen Antrag auf Erlass aus Billigkeitsgründen sind - abweichend von dem Grundsatz, dass für Verpflichtungsklagen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Gerichts maßgebend ist - die tatsächlichen Verhältnisse, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorgelegen haben. 2. Eine Erlassunwürdigkeit des Abgabepflichtigen ist nur dann anzunehmen, wenn dieser seine mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat. 3. Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Abgabentatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist. 4. Persönliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn die Abgabeerhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Abgabepflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde. Ein persönlicher Billigkeitserlass setzt damit immer voraus, dass er sich auf die wirtschaftliche Situation des Abgabepflichtigen noch konkret auswirken kann. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 36/07 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, BeamtVG, VwGO |
| Schlagworte: | Beamter, Bildungseinrichtung, Hoernle, Kausalität, Mitursächlichkeit, Systemnähe, persönliche, Versorgungsbezüge, Zeiten |
| Stichwort: | persönliche |
| Leitsatz: | 1. Zur Nichtberücksichtigung von Zeiten einer Tätigkeit, die auf Grund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen DDR übertragen war (§ 12a BeamtVG); hier: Fachhochschule für Staatswissenschaft "Edwin Hoernle" in Weimar. 2. Für die gemäß § 12a BeamtVG i. V. m. § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BBesG gesetzlich vermutete Annahme der Übertragung einer Tätigkeit auf Grund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen DDR genügt eine Mit-Ursächlichkeit des Abschlusses der Bildungseinrichtung. 3. Letztlich beantwortet sich die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles (hier: mittlere Offizierslaufbahn im Strafvollzug der DDR). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 7/08 | |
| Rechtsgebiete: | AO |
| Schlagworte: | Erlass, Gewerbesteuer, Überschuldung, Unbilligkeit, Unbilligkeit, persönliche |
| Stichwort: | persönliche |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 O 137/07 | |
| Rechtsgebiete: | NHG |
| Schlagworte: | Auskunft, Billigkeitsgründe, persönliche, Billigkeitsgründe, sachliche, Ermessen, Härte, unbillige, Langzeitstudiengebühren, Rechtsbegriff, unbestimmter, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | persönliche |
| Leitsatz: | Der Begriff der "unbilligen Härte" in § 14 Abs. 2 NHG ist als unbestimmter Rechtsbegriff sowohl der Tatbestandsseite der Norm als auch als Ermessenskriterium der Rechtsfolgenseite der Norm zuzuordnen. Der Begriff der unbilligen Härte umfasst sowohl persönliche als auch sachliche Billigkeitsgründe. Für die Frage einer "unbilligen Härte" aus persönlichen, finanziellen Gründen ist es im Allgemeinen unerheblich, worauf die finanzielle Leistungsunfähigkeit beruht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 419/07 | |
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