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Pauschsteuer

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 3.03 vom 03.03.2004

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Aufwandsbegriff, Kartensteuer, vergnügungssteuerfreier Aufwand, Verrechnungspflicht, Spielraum des Normgebers, Pauschsteuer, pauschalierter Steuermaßstab, Raumgröße.
Stichwort:Pauschsteuer
Leitsatz:1. Die Einordnung eines Diskothekenbetriebs als vergnügungssteuerpflichtige Tanzveranstaltung steht mit Art. 105 Abs. 2 a GG in Einklang.

2. Der bundesrechtliche Aufwandsbegriff gebietet nicht, dass bei der Berechnung einer Vergnügungssteuer, die an den Eintrittspreis für die Vergnügungsveranstaltung anknüpft, jede darin enthaltene, an sich vergnügungssteuerfreie Ware und Leistung außer Ansatz zu bleiben hat.

3. Sieht der Satzungsgeber die steuermindernde Berücksichtigung solcher im Eintrittspreis enthaltener Waren und Leistungen vor, müssen sie realitätsgerecht mit dem Wert erfasst werden, den sie im Rahmen der konkreten vergnügungssteuerpflichtigen Gesamtveranstaltung bei typisierender Betrachtung für den durchschnittlichen Besucher haben.

4. Die Gemeinde kann die Vergnügungssteuer als am Eintrittspreis orientierte Kartensteuer und daneben als Auffangtatbestand auch in der Form einer an die Raumgröße der Veranstaltungsstätte anknüpfenden Pauschsteuer erheben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 3.03



THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 489/02 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:EGV, GG, VwGO, AO 1977, ThürKAG, EWGRL-6-RL-77/388, GewO, SpielV
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab, Satzungsgrundlage, örtliche Aufwandsteuer, Gleichartigkeitsverbot, Edukationseffekt, erdrosselnde Wirkung, kalkulatorische Abwälzbarkeit, Lenkungszweck, herkömmliche Kommunalsteuer, Stückzahlmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Pauschsteuer, lockerer Bezug, Schwankungsbereich, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, Verwaltungspraktikabilität, Typisierung, Spielapparate, manipulationssichere Zählwerke, Deklarationsprinzip, Verifikationsprinzip, Wettbewerbslage, Berufsfreiheit, Berufswahl, Berufsausübung, 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, unmittelbare Wirkung, Vorlagepflicht, Abgabenbescheid, Bestimmtheit, Zusammenfassung mehrerer Abgabenschulden, Berichtigungsbescheid, unbillige Härte
Stichwort:Pauschsteuer
Leitsatz:1. Zur Vereinbarkeit der Vergnügungssteuersatzung einer Thüringer Gemeinde mit der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage und mit verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen.

2. Zu den Voraussetzungen einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen unbilliger Härte im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (Fortführung der Senatsrechtsprechung mit Beschluss vom 4.12.2001 - 4 ZEO 839/00 -).
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 489/02


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