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Pauschalsteuer

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 871/05 vom 01.11.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Darlegungs- und Beweislast, Stückzahlmaßstab, Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, Besteuerungsmaßstab, Pauschalsteuer, Umsatz, Kasseninhalte, Schwankungsbreite, Ermittlungen, Vergnügungsaufwand, lockerer Bezug, Spieler, Einspielergebnisse, Tatsachengrundlage, Spielautomaten, Aufsteller, repräsentativer Durchschnitt, "Hochrechnung", "Ausreißer", atypischer Fall, Besteuerungszeitraum, Beweislast, Untersuchungsgrundsatz, Sachverständigengutachten, Vermutung, Plausibilitätserwägung, örtliche Gegebenheiten, Prüfungsmaßstab, Satzungsmangel, unbillige Härte
Stichwort:Pauschalsteuer
Leitsatz:Eine "Hochrechnung" der Schwankungsbreiten der von einem Spielautomatenaufsteller mitgeteilten Einspielergebnisse seiner Gewinnspielautomaten auf die Gesamtheit der im Satzungsgebiet von mehreren Betreibern aufgestellten Gewinnspielautomaten trägt im summarischen Eil- und Beschwerdeverfahren in der Regel nicht die Annahme, der Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werde sich wegen fehlenden zumindest lockeren Bezugs zum Vergnügungsaufwand der Spieler offensichtlich als fehlerhaft erweisen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 871/05



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 439/00 vom 21.05.2003

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Spielautomat, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Pauschalsteuer, Maßstab, Vergnügungsaufwand, Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei Vergnügungssteuer für 1999/2000 noch nicht zu beanstanden
Stichwort:Pauschalsteuer
Leitsatz:1. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist mit Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren, solange zwischen Steuermaßstab und Vergnügungsaufwand ein lockerer Bezug besteht. Dies ist noch gewährleistet, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten - ausgehend vom niedrigsten Wert - um 25 % schwanken.

2. Für die Jahre 1999 und 2000 durfte die kommunale Vergnügungssteuersatzung noch vom Wahrscheinlichkeitsmaßstab ausgehen (Steuerpauschale je Gerät).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 439/00


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