JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Pauschalierung
| Rechtsgebiete: | BGB, AO, NATO-Truppenstatut, KAG, Satzung |
| Schlagworte: | Hundesteuer, Veranlagung, Steuertatbestand, Hundehaltung, Halterbegriff, Alleinhalter, Haltergemeinschaft fiktive, Haltereigenschaft, Indizien, Typisierung, Pauschalierung, Steuerschuldner, Gesamtschuldner, Steuerprivileg, NATO-Truppenstatut, Geltungsbereich persönlicher |
| Stichwort: | Pauschalierung |
| Leitsatz: | Die gesamtschuldnerische Heranziehung des Mitgliedes einer häuslichen Gemeinschaft zur Hundesteuer (fiktive Haltergemeinschaft) setzt voraus, dass jedes Gemeinschaftsmitglied dem Grunde nach steuerpflichtig sein kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10865/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, GG, GemHVO |
| Schlagworte: | Fremdenverkehrsbeitrag, Vorteil, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Pauschalierung, Typisierung, Prinzip der Gesamtdeckung, Richtsatzsammlung, Verbot der Kostenüberdeckung |
| Stichwort: | Pauschalierung |
| Leitsatz: | 1. Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht. 2. Bei der Wahl eines pauschalierten Bemessungssystems, bei dem zur Ermittlung der Reineinnahmen der Gesamtumsatz mit einem Reingewinnsatz multipliziert wird, kann auf die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums zurück gegriffen werden. 3. Gebühren und Beiträge werden nicht, wie eine Steuer, "voraussetzungslos", sondern als Gegenleistung für eine öffentlich-rechtliche Leistung erhoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Gebühren- bzw. Beitragsaufkommen ausschließlich zur speziellen Kostendeckung der gebühren- oder beitragspflichtigen Leistung verwendet werden darf. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 669/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bürgschaft, Pauschalierung, Vergütungsanspruch |
| Stichwort: | Pauschalierung |
| Leitsatz: | Die Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers a) "Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen" sowie b) "Kündigt der Bauherr den Vertrag, ohne dass das Unternehmen dies zu vertreten hat, stehen dem Unternehmen die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 649 BGB ergebenden Ansprüche kann das Unternehmen als Ersatz für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des Gesamtpreises gem. § 1 Abs. 2 geltend machen. Dieser pauschalierte Anspruch steht dem Unternehmer nicht zu, wenn der Bauherr nachweist, dass der nach § 649 BGB dem Unternehmer zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist" sind nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB (Klausel a) bzw. § 309 Nr. 5 b BGB entsprechend (Klausel b) unwirksam. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 68/08 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, BauGB |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Bebaubarkeit, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Beitragsmaßstab, Vollgeschossmaßstab, Typisierung, Pauschalierung, Nutzungsmaß, Stellplatz, Garage, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Ausgleichsbetrag, Ablösung, Eckgrundstück, Eckgrundstücksvergünstigung, Vergünstigung, mehrfach erschlossenes Grundstück, Eckgrundstücksermäßigung, Verschonung, Befreiung, Verschonungszeitraum |
| Stichwort: | Pauschalierung |
| Leitsatz: | Ein Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, muss regelmäßig (auch) zwischen ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken sowie danach unterscheiden, ob lediglich Stellplätze bzw. Garagen errichtet werden dürfen oder das Grundstück nur gewerblich nutzbar ist, aber nicht bebaut werden darf. Eine nicht hinreichend differenzierende Maßstabsregelung ist nicht zu beanstanden, wenn die zu Beiträgen zu veranlagenden Grundstücke mit geringerer Nutzbarkeit nicht mehr als 10 v. H. ausmachen (im Anschluss an OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP). Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die gleichzeitig innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung sämtlicher zum Anbau bestimmter Verkehrsanlagen i. S. d. § 10a Abs. 1 KAG liegen, werden grundsätzlich zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Straßen außerhalb des Sanierungsgebiets veranlagt, zumal vom Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für ihre Verschonung in § 10a Abs. 5 KAG geschaffen wurde. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10255/08.OVG | |
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