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OLG-STUTTGART – Urteil, 14 U 42/02 vom 23.04.2003

Rechtsgebiete:HOAI, BGB, ZPO
Schlagworte:Pauschalhonorar, Treu und Glauben, Mindestsätze
Stichwort:Pauschalhonorar
Leitsatz:1. Einem Fachingenieur kann es auch gegenüber einem sachkundigen Auftraggeber nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf die Unwirksamkeit einer Pauschalhonorarvereinbarung wegen Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI zu berufen.

2. Eine Widerklage, die in erster Instanz nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung eingereicht wurde, als unzulässig abgewiesen wurde und mit der Berufung weiterverfolgt wird, ist im Berufungsverfahren neu erhoben und nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung über die Berufung ohnehin zugrunde zu legen hat.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 14 U 42/02




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