1. Führt der Rettungsdienstträger den Nachweis, dass ein als Notarzt im Rettungsdienst eingeteilter Arzt eines Krankenhauses während seiner regelmäßigen Arbeitszeit außerhalb seiner Einsatzzeit als Notarzt nicht vollständig zu krankenhausbezogenen Aufgaben herangezogen werden kann, sind diese Leerlaufzeiten als Vorhaltekosten des Rettungsdienstes anzuerkennen.
2. Bei der Berechnung der Abwesenheitszeit des zum Rettungsdienst eingeteilten Notarztes sind neben der reinen Einsatzdauer und weiteren rettungsdienstbezogenen Zeiten auch eine Patientenübergabezeit von 13,2 Minuten pro Einsatz zu berücksichtigen, wenn sich das Notarztfahrzeug unmittelbar nach Rückkehr zum Notarztstandort wieder einsatzbereit meldet.