JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Patentamt
| Rechtsgebiete: | PatG, ZPO, UWG |
| Stichwort: | Patentamt |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-2 U 140/08 | |
| Rechtsgebiete: | EPÜ |
| Stichwort: | Patentamt |
| Leitsatz: | 1. Ein Patentanwalt, der mit der Anmeldung eines Gebrauchsmusters beauftragt ist und Kenntnis davon hat, dass im Ausland eine parallele Schutzrechtsanmeldung des Mandanten vorbereitet wird, ist gehalten zu klären, ob die Anmeldung erfolgt ist und auf eine positive Antwort hin die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch zu nehmen. 2. Zweck dieser Pflicht ist es zu verhindern, dass dem Gebrauchsmuster auf Grund von Beschreibungen oder Benutzungen, die in der Zeit zwischen den Anmeldungen öffentlich zugänglich geworden sind, der Schutz versagt bleibt. Sie hat dagegen nicht den Zweck, einen später mit weiteren Folgeanmeldungen betrauten Patentanwalt darauf aufmerksam zu machen, dass die Anmeldung nicht als erste Anmeldung i.S. von Art. 87 Abs. 1 EPÜ herangezogen werden kann. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 6 U 222/07 | |
| Rechtsgebiete: | PatG |
| Schlagworte: | Tiefbohren, Miterfinder, Erfinder, Erfindung, Vindikationsanspruch |
| Stichwort: | Patentamt |
| Leitsatz: | Zu den tatsächlichen Voraussetzungen eines patentrechtlichen Vindikationsanspruchs (Einzelfallentscheidung nach Beweisaufnahme - Tiefbohren). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 80/01 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | Markenrecht, Warenzeichen, Registermarke, Warenzeichengesetz |
| Stichwort: | Patentamt |
| Leitsatz: | 1. Wird eine Registermarke weder vollständig unbenutzt noch im vollen Umfang der eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt, scheidet eine vollständige Löschung gemäß §§ 55 Abs.1 und Abs. 2 Nr. 1, 49 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 und 26 MarkenG aus. 2. Ob und in welchem Umfang bei einer Benutzung der Registermarke für einen Teil der eingetragenen Waren ein Teillöschungsanspruch besteht, ist entsprechend der vom Bundesgerichtshof zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes entwickelten erweiternden Minimallösung zu prüfen (so jetzt auch BGH, Urt. v. 1004.2008- I ZR 167/05 - LOTTOCARD - zitiert bei Juris). 3. Unter Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ergibt sich, dass bei einer Teilnutzung der Registermarke kein Löschungsanspruch für Waren und Dienstleistungen besteht, die in ihren Eigenschaften und Zweckbestimmungen mit den Waren und Dienstleistungen übereinstimmen, für die die Benutzung erfolgt (gleicher Produktbereich) oder der Bereich der Waren und Dienstleistungen, für die keine Benutzung besteht, sich nicht klar als Unterkategorie definieren und damit eingrenzen lässt. |
| Volltext: OLG-BRAUNSCHWEIG - Urteil, 2 U 40/07 | |
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