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Passverfügung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 E 11489/06.OVG vom 24.01.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG, GKG, RVG
Schlagworte:Asylbewerber, abgelehnter Asylbewerber, Asylverfahren, Ausreiseverpflichtung, Passverfügung, Pass, Ordnungsverfügung, Gegenstandswert, Streitwert, Streitwertbeschwerde, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltsgestattung, Asylverfahrensrecht, asylverfahrensrechtlich, zwangsweise Vorführung, sofortige Vollziehung, Mitwirkungspflichten, Beschwerdeausschluss, Rechtsmittel
Stichwort:Passverfügung
Leitsatz:1. Eine sog. Passverfügung zur Durchsetzung der einem rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber obliegenden Ausreiseverpflichtung findet ihre Rechtsgrundlage in § 15 AsylVfG. Bei einem sich anschließenden Rechtsstreit handelt es sich um ein Asylstreitverfahren im Sinne des §§ 11, 74 ff. und 80 AsylVfG.

2. Unabhängig von der Anwendbarkeit des § 15 AsylVfG ist eine Rechtsstreitigkeit auch dann eine asylverfahrensrechtliche, wenn die Passverfügung - ob zu Recht der Unrecht - tatsächlich hierauf gestützt worden ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 31.03.1992 - 9 C 155.90 - NVwZ 1993, 276).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 E 11489/06.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1228/06 vom 10.07.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, GKG, RVG
Schlagworte:Regelstreitwert, Passverfügung
Stichwort:Passverfügung
Leitsatz:Der Streitwert einer gegen eine Passverfügung nach § 48 AufenthG erhobenen Anfechtungsklage beträgt regelmäßig 5.000,- EUR; im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beträgt der Streitwert in der Regel die Hälfte, mit der Möglichkeit der Anhebung bis zur vollen Höhe des im Hauptsacheverfahren maßgeblichen Streitwerts (vgl. 1.5 Streitwertkatalog 2004). Für eine generelle Reduzierung des Streitwerts entsprechend der für den Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz geltenden Regelung in § 30 RVG ist mangels Regelungslücke kein Raum.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1228/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 1592/00 vom 27.12.2000

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Passverfügung, Asylbewerber
Stichwort:Passverfügung
Leitsatz:Der Erlass einer auf § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG beruhenden Aufforderung zur Ausfüllung und Vorlage eines Antrags auf Ausstellung eines Passes gegenüber einem noch bleibeberechtigten Asylbewerber durch die Ausländerbehörde zu dem Zweck der Vorbereitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Behörde zugleich erklärt, dass vor Abschluss des Asylverfahrens keine Passbeschaffung bei einer Vertretung des Heimatlandes des Asylbewerbers eingeleitet werde.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 1592/00


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