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Passivlegitimation

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 146/08 vom 15.07.2009

Rechtsgebiete:BGB, HGB, GmbHG, InsO
Stichwort:Passivlegitimation
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 146/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 64/07 vom 13.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, HGB, WpHG, ZPO, EGBGB, EStG
Schlagworte:Fonds, Fondsbeteiligung, Bank, Prospekthaftung, Prospekt, Prospektmangel, Fehler, Mangel, Passivlegitimation
Stichwort:Passivlegitimation
Leitsatz:Ein Prospekt, der für den Kauf von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds wirbt, muss eine klare und übersichtliche Darstellung der sog. "weichen Kosten" enthalten. Beschränkt sich der Prospekt darauf, die Kosten in Gruppen darzustellen, und enthält er in mehreren Gruppen sowohl nicht näher ausgewiesene und bezifferte Vermittlungs- als auch Garantiekosten, ist er zumindest dann, wenn die Gesamtkosten hoch sind und sich auf verschiedene Bauprojekte verteilen, intransparent und damit unzureichend.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 64/07

BAG – Urteil, 2 AZR 251/07 vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, BAT, BayPVG
Schlagworte:Außerordentliche fristlose Kündigung, Ankündigung einer Erkrankung
Stichwort:Passivlegitimation
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 251/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 104/08 vom 06.02.2009

Rechtsgebiete:BBesG, GG, LSA-BSZG, LSA-VwGO-AG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Alimentation, Aussetzung, Beamter, Besoldung, Feststellungsklage, Geltendmachung, zeitnahe, Klageänderung, sachdienliche, Klageänderung, sachdienliche, hilfsweise, Klagehäufung, Kürzung, Passivlegitimation, Rückwirkung, Sonderzahlung, Sonderzuwendung, Streichung, Vertrauensschutz, Weihnachtsgeld
Stichwort:Passivlegitimation
Leitsatz:1. Sinkt die Alimentation unter das nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gebotene Niveau ab, so führt dies nicht dazu, dass bestimmte Kürzungs- oder Streichungsregelungen außerhalb des Besoldungsgesetzes unwirksam oder unanwendbar sind.

2. Einwendungen des Beamten gegen die Verfassungsmäßigkeit des BSZG LSA n. F. unter Hinweis auf den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation führen daher nicht dazu, dass Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004, mit dem die Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die Beamten und Richter in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2005 weitgehend abgeschafft wurde, unwirksam oder unanwendbar wäre.

3. Die den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und den Vertrauensschutzgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) betreffenden Rügen bleiben ohne Erfolg.

4. Beamten können auch dann, wenn die Verfassungsmäßigkeit ihrer Alimentation in Frage steht, keine Besoldungsleistungen zugesprochen werden, die gesetzlich nicht (mehr) vorgesehen sind. Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen gegen das Land auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen.

5. Aus den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses als wechselseitigem bindendem Treueverhältnis ergeben sich Einschränkungen für die - Geltendmachung der - verfassungsrechtlichen Ansprüche der Beamten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 104/08


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