JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Passbeschränkung
| Rechtsgebiete: | BremVwVG, PassG, PAuswG |
| Schlagworte: | Ermessen, Intendiertes Ermessen, Hooligan, Meldeauflage, Passbeschränkung, Personalausweisbeschränkung, Unmittelbarer Zwang |
| Stichwort: | Passbeschränkung |
| Leitsatz: | 1. Die Beschränkung des Geltungsbereichs des Reisepasses ist unverhältnismäßig, wenn das Ziel der Maßnahme - die Verhinderung der Ausreise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, für den keine Passpflicht besteht - durch die Beschränkung des Geltungsbereichs des Personalausweises in gleicher Weise oder sogar besser erreicht werden kann. 2. Sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 2 Abs. 2 PAuswG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG werden nicht schon dadurch gefährdet, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland Schaden zu nehmen droht. Erforderlich ist vielmehr, dass unabhängig von dem damit verbundenen Ansehensverlust ein Schutzgut unmittelbar geschädigt zu werden droht, das der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zumindest nahe kommt. Das ist der Fall, wenn von dem Inhaber des Personalausweises die Beteiligung an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen im Ausland zu befürchten ist, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden (hier: sog. Fußball-Hooligans). 3. Zu den Anforderungen an die Androhung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung passbeschränkender Maßnahmen. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 1 A 161/06 | |
| Rechtsgebiete: | BerlASOG, GG, PassG, PersAuswG, EMRK, EG |
| Schlagworte: | Meldeauflage, Gewalttaten, Verhütung von Straftaten, Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Passbeschränkung, Personalausweisbeschränkung, Ausreise, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Unionsbürgerfreizügigkeit, allgemeine Handlungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit |
| Stichwort: | Passbeschränkung |
| Leitsatz: | Die Polizei darf gegen Personen, bei denen die konkrete Gefahr besteht, dass sie sich während einer bevorstehenden Versammlung im Ausland gewalttätig verhalten werden, eine Meldeauflage verhängen, um sie an der Ausreise aus dem Bundesgebiet und damit an der Begehung von Straftaten zu hindern. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 39.06 | |
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