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Passauflage

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1013/09 vom 08.05.2009

Rechtsgebiete:AsylVfG, LVwVG
Schlagworte:Passauflage, Wohnungsdurchsuchung, Zwangsmittel, Unmittelbarer Zwang, Androhung, Fristsetzung
Stichwort:Passauflage
Leitsatz:1. Dient eine Durchsuchungsanordnung der Vollstreckung einer Herausgabeverpflichtung im Wege des unmittelbaren Zwangs durch Wegnahme, muss dieses Zwangsmittel gemäß § 20 Abs. 1 LVwVG zuvor grundsätzlich unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Verpflichtung angedroht werden.

2. Eine Fristsetzung auf "sofort" ist nur angemessen, wenn die sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweisbar notwendig ist. Der bei Gefahr einer Vollstreckungsvereitelung zulässige Verzicht auf die Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass der Durchsuchungsanordnung lässt als solcher einen Rückschluss auf die besondere Eilbedürftigkeit der Durchsetzung der Grundverfügung nicht zwingend zu (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - ESVGH 55, 243).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1013/09



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 499/05 vom 01.06.2005

Rechtsgebiete:AsylVfG, LVwVG
Schlagworte:Passauflage, Wohnungsdurchsuchung, Zwangsmittel, Androhung
Stichwort:Passauflage
Leitsatz:1. Eine Durchsuchungsanordnung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG darf nur erlassen werden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen für die im Rahmen der Durchsuchung beabsichtigte Verwaltungsvollstreckung vorliegen.

2. Dient die Durchsuchungsanordnung der Vollstreckung einer Herausgabeverpflichtung im Wege des unmittelbaren Zwangs durch Wegnahme, muss dieses Zwangsmittel gemäß § 20 Abs. 1 LVwVG zuvor grundsätzlich angedroht werden.

3. Von der vorherigen Androhung kann nach § 21 LVwVG nur bei Gefahr im Verzug abgesehen werden; dies ist dann der Fall, wenn die Durchsetzung der Maßnahme unaufschiebbar ist. Der bei Gefahr einer Vollstreckungsvereitelung zulässige Verzicht auf die Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass der Durchsuchungsanordnung lässt als solcher einen Rückschluss auf die Unaufschiebbarkeit nicht zwingend zu.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 499/05


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