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Parteiverbot

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2321/05 vom 24.11.2006

Rechtsgebiete:GG, LVSG, VwGO
Schlagworte:Verfassungsschutzbericht, allgemeines Persönlichkeitsrecht, sozialer Geltungsanspruch, Ehrenschutz, Tatsachenbehauptung, Unterlassungsanspruch, Beweislast, Beweisnot, Aktenvorlage, Behördenzeugnis
Stichwort:Parteiverbot
Leitsatz:1. Mit der Erwähnung einer als verfassungsfeindlich und extremistisch eingestuften Organisation im Verfassungsschutzbericht wird deren sozialer Geltungsanspruch in Frage gestellt. Der Eingriff in die Rechtsstellung der Organisation ist nur dann gerechtfertigt, wenn sich die Einschätzung als verfassungsfeindlich auf tatsächliche Anhaltspunkte stützen kann. Die Tatsachenbehauptungen, die zur Begründung des abschließenden Werturteils über die - bzw. den Verdacht der - Verfassungsfeindlichkeit herangezogen werden, müssen demnach der Wahrheit entsprechen.

2. Die materielle Beweislast für die Richtigkeit der im Verfassungsschutzbericht enthaltenen Tatsachenbehauptungen liegt bei der Verfassungsschutzbehörde.

3. Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) gilt auch dann, wenn solche Tatsachenbehauptungen im Streit stehen; der Beweisnot der Verfassungsschutzbehörde infolge einer rechtmäßigen Verweigerung der Aktenvorlage ist im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen.

4. Dem Gericht ist es in dieser Situation nicht von vornherein verwehrt, seine richterliche Überzeugung maßgeblich auch auf mittelbare Beweismittel zu stützen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2321/05



HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 3 Bf 172/04 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:StAG, Zuwanderungsgesetz
Stichwort:Parteiverbot
Leitsatz:1. Die Vorschriften der §§ 10 und 11 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) sind auch auf vor deren Inkrafttreten gestellte Einbürgerungsanträge anzuwenden.

2. Mit der Teilnahme an der Selbsterklärungs-Kampagne der PKK "Auch ich bin ein PKK`ler" im Jahr 2001 sind im Sinne des Hinderungsgrundes des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG Bestrebungen unterstützt worden, die gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet sind.

3. Für das Abwenden von einer früheren Unterstützung genügt ein Unterlassen weiterer Unterstützungshandlungen nicht. Glaubhaft zu machen ist eine geänderte innere Einstellung.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 3 Bf 172/04

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 VR 6.05 vom 09.11.2005

Rechtsgebiete:GG, VereinsG, BVerfSchG, StGB, G 10, GVG
Schlagworte:Vereinsverbot, Betätigungsverbot, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Strafvorschrift, "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen"
Stichwort:Parteiverbot
Leitsatz:Eine Strafvorschrift ist nur dann im Sinne von § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative VereinsG "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen", wenn sie allein dem Schutz des Staates dient; das ist bei § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG nicht der Fall.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 VR 6.05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 A 5.05 vom 09.11.2005

Rechtsgebiete:GG, VereinsG, BVerfSchG, StGB, G 10, GVG
Schlagworte:Vereinsverbot, Betätigungsverbot, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Strafvorschrift, "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen"
Stichwort:Parteiverbot
Leitsatz:Eine Strafvorschrift ist nur dann im Sinne von § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative VereinsG "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen", wenn sie allein dem Schutz des Staates dient; das ist bei § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG nicht der Fall.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 A 5.05


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