JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Parteitag
| Rechtsgebiete: | GG, NGO, ParteienG |
| Schlagworte: | Gleichbehandlung, Landesparteitag, NPD, Partei, Parteitag |
| Stichwort: | Parteitag |
| Leitsatz: | Voraussetzung eines Anspruches einer politischen Partei gegen eine Gemeinde auf Überlassung einer kommunalen Einrichtung, die durch eine juristische Person des Privatrechts betrieben wird, ist es, dass die Gemeinde in der Lage ist, die Zweckbindung der Einrichtung gegenüber der privatrechtlichen Gesellschaft durch Ausübung von Mitwirkungs- und Weisungsrechten durchzusetzen. Die gilt ebenso, wenn der Betrieb der kommunalen Einrichtung einem Privaten, etwa einem Pächter, überlassen wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 87/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, NGO, ParteienG |
| Schlagworte: | Benutzungsrecht, Gleichbehandlungsgebot, Kommunale Einrichtung, Nutzungs- und Überlassungspraxis, Parteitag, politische Parteien, Überlassungsanspruch, Widmung, Widmungszweck |
| Stichwort: | Parteitag |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 74/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, GG, PartG, ThürKO |
| Schlagworte: | Einstweilige Anordnung, Vorwegnahme der Hauptsache, öffentliche Einrichtung, Widmung, Zulassungsanspruch, Gleichbehandlung, Bundespartei, Parteitag |
| Stichwort: | Parteitag |
| Leitsatz: | Ein ungefährdeter und durchsetzbarer Rechtsanspruch gegen einen privaten Vermieter eines Veranstaltungsraumes kann einem Rechtsschutzgesuch, das auf die Erzwingung einer weiteren Hallenüberlassung durch einen öffentlichen Träger gerichtet ist, wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses entgegengehalten werden. Zu den Voraussetzungen für den Anspruch einer Partei aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung aus § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG i. V. m. Art. 3 und Art. 21 Abs. 1 GG, eine kommunale öffentliche Einrichtung nutzen zu dürfen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 2 EO 1377/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ZPO, VersG |
| Schlagworte: | Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse, effektiver Rechtsschutz, tatsächliche Feststellungen, Grundrechtseingriff, Versammlungsfreiheit, nichtöffentliche Versammlung, Versammlungsverbot, Gegendemonstration, Gesetzesvorbehalt, polizeilicher Notstand, Quasi-Störer, mittelbarer Störer, Parteiprogramm, Parteitag, politische Partei. |
| Stichwort: | Parteitag |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Art des durch den erledigten Verwaltungsakt bewirkten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlichen Bereich, kann im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz das für einen Antrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderliche Feststellungsinteresse begründen (im Anschluß an BVerwGE 61, 164 <166>). 2. Es ist weder unter dem Gesichtspunkt der Gesetzgebungskompetenz noch im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 GG verfassungswidrig, aufgrund des Art. 7 Abs. 2 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstands eine nichtöffentliche Versammlung zu verbieten. Urteil des 1. Senats vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 12.97 - I. VG Regensburg vom 01.03.1994 - Az.: VG RN 11 K 93.1234 - II. VGH München vom 24.01.1997 - Az.: VGH 24 B 94.1426 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 12.97 | |
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