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Parteiprozess

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Beschluss, XII ZB 46/08 vom 01.04.2009

Der Zulässigkeit eines Rechtsmittels (hier: Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich) steht nicht entgegen, dass der Rechtsmittelführer seine Anschrift bewusst geheim hält, wenn dadurch weder der geordnete Ablauf des Rechtsmittelverfahrens noch mögliche Kostenerstattungsansprüche des Rechtsmittelgegners gefährdet werden.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 W 49/08 vom 03.07.2008

Sind Parteierklärungen vor dem Amtsgericht als übereinstimmende Erledigungserklärungen auszulegen, so behalten sie ihre Wirksamkeit, wenn der Rechtsstreit vor dem Landgericht als Anwaltsprozess fortgesetzt wird.

BGH – Beschluss, XII ZB 184/07 vom 11.06.2008

Die Zurechnung eines Anwaltsverschuldens setzt das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus. § 85 Abs. 2 ZPO erfasst deshalb ein nach der Kündigung des Mandatsverhältnisses liegendes schuldhaftes Verhalten eines Anwalts nicht mehr.

BGH – Urteil, II ZR 181/04 vom 07.04.2008

a) Eine gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel, nach der im Falle einer Kündigung eines Gesellschafters dieser ausscheidet und die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, findet mangels anderweitiger gesellschaftsvertraglicher Regelung auch dann Anwendung, wenn die Mehrheit der Gesellschafter die Mitgliedschaft kündigt.

b) Eine gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel stellt für die ausscheidenden Gesellschafter keine unzulässige Kündigungsbeschränkung i.S.v. § 723 Abs. 3 BGB dar. Dies gilt auch dann, wenn die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Abfindungsregelung zu Lasten der ausscheidenden Gesellschafter grob unbillig ist. In diesem Fall kann allerdings die Abfindungsregelung unwirksam sein.

c) Werden die durch Kündigung ausscheidenden Gesellschafter durch eine im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Abfindungsbeschränkung gegenüber der gesetzlichen Regelung unangemessen benachteiligt, ist einer solchen Abfindungsregelung als unzulässige Kündigungserschwerung die rechtliche Anerkennung zu versagen.

d) An die Stelle der unwirksamen Abfindungsregelung treten die allgemeinen Regeln; danach steht bei einer Freiberuflersozietät den ausgeschiedenen Gesellschaftern das uneingeschränkte Recht zu, um die Mandanten der Sozietät zu werben; sie haben Anteil am Gesellschaftsvermögen und sind an den schwebenden Geschäften zu beteiligen.

OLG-HAMM – Beschluss, 8 W 40/07 vom 29.11.2007

Das Verfahren über den Erlass eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung ist grundsätzlich ein Anwaltsprozess, auch wenn die Antragstellung vom Anwaltszwang befreit ist. Die Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen eine im Beschlusswege getroffene Entscheidung unterliegt deshalb dem Anwaltszwang.

BGH – Beschluss, VIII ZB 44/07 vom 19.09.2007

a) Nach der Anzeige der Mandatsniederlegung müssen Zustellungen im Parteiprozess nicht mehr gemäß § 172 ZPO an den (bisherigen) Prozessbevollmächtigten bewirkt werden. Dieser ist aber im Rahmen des § 87 Abs. 2 ZPO weiterhin berechtigt, Zustellungen für die Partei entgegenzunehmen. Macht er hiervon Gebrauch ist die an ihn erfolgte Zustellung wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295 zu § 176 ZPO aF).

b) Ein Versäumnis ihres früheren Prozessbevollmächtigten ist der Partei nicht zuzurechnen (Bestätigung von BGHZ 47, 320, 322; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78, NJW 1980, 999; Beschluss vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185, unter II 2).

BAG – Urteil, 5 AZR 848/06 vom 18.07.2007

Das Verschulden eines Rechtsanwalts, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit sofortiger Wirkung widerrufen worden ist, kann der von ihm vertretenen Partei nicht gem. § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 9/05 vom 20.04.2006

Bestreitet der Personalrat ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren, so sind hinsichtlich der Kostenfolge die Regelungen der §§ 891, 91 ZPO anzuwenden. Insoweit handelt es sich nicht um ein - objektives - Beschlussverfahren, sondern um ein Parteiverfahren, in welchem sich die Beteiligten als Schuldner und Gläubiger gegenüberstehen.

BGH – Beschluss, IX ZB 130/05 vom 23.03.2006

a) Der für Insolvenzverfahren allgemein entwickelte Rechtssatz, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die er ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen darf, gilt für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Parteiprozess in gleicher Weise.

b) Die Führung eines Insolvenzanfechtungsprozesses wird der Insolvenzverwalter, der über keine volljuristische Ausbildung verfügt, in aller Regel einem Rechtsanwalt übertragen; deshalb ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dem Antrag auf Anwaltsbeiordnung auch dann zu entsprechen, wenn der Anfechtungsgegner nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.

BGH – Beschluss, III ZB 63/05 vom 26.01.2006

a) Für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers besteht kein Anwaltszwang.

b) Prozesshandlungen, die ein ehemaliger Rechtsanwalt nach dem Verlust seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Löschung in der Liste der zugelassenen Anwälte für die Partei vornimmt, sind im Parteiprozess nicht allein wegen der beendeten Zulassung unwirksam (Abgrenzung zu BGHZ 98, 325). Es bleibt offen, ob mit dem Ende der Zulassung auch die einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht erlischt. Die Partei kann dessen - unterstellt vollmachtslose - weitere Prozessführung jedenfalls mit Rückwirkung genehmigen.

c) Der obsiegenden Partei steht ein Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten gemäß § 91 ZPO ausnahmsweise nicht zu, wenn für die Bestellung eines Rechtsanwalts kein Anlass mehr bestand, weil das Gericht bereits eine Verwerfung des vom Gegner eingelegten Rechtsbehelfs angekündigt hatte.

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 Ta 285/04 vom 05.01.2006

Ein von einem Rechtsanwalt für eine Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren gestellter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe umfasst auch ohne ausdrücklichen Antrag das Begehren, diesen gem. § 121 Abs. 2 ZPO beizuordnen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 53/04 vom 01.11.2004

1. Der Notar ist im Grundbuchverfahren nicht zur Einlegung einer Beschwerde im eigenen Namen berechtigt.

2. Bei Antragstellung nach § 15 GBO erhält lediglich der Notar die Eintragungsmitteilung für die antragstellenden Urkundsbeteiligten. Dies gilt auch dann, wenn er nach der dem Eintragungsantrag zu Grunde liegenden Urkunde nicht zur Entgegennahme der für die Antragsteller bestimmten Eintragungsnachricht bevollmächtigt sein soll.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 12 WF 100/03 vom 16.10.2003

Wird entgegen § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht beim Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt zur Vertretung uneingeschränkt beigeordnet, gelten für die Erstattung von Fahrt- und Abwesenheitsgeldern nicht die Einschränkungen des § 126 Abs. 1 BRAGO.

Ist eine Beiordnung zu den Bedingungen eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts beabsichtigt, erfordert es der Vertrauensschutz, dass diese Einschränkung im Bewilligungsbeschluss eindeutig zum Ausdruck kommt.

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 137/03 vom 02.06.2003

Vergleichsabschluss vor dem Arbeitsgericht durch Terminsvertreter; Wirksamkeit trotz behaupteter Vollmachtsbeschränkung bei mangelnder Offenlegung; wechselhafter Vortrag und Verbot der Beweisantizipation

1. Schließt der angeblich nur eingeschränkt bevollmächtigte Terminsvertreter beim Arbeitsgericht einen gerichtlichen Vergleich ohne Widerruf und wird die Wirksamkeit des Vergleichs von der vertretenen Partei sodann mit der Behauptung in Frage gestellt, der Terminsvertreter habe ausdrücklich erklärt, er wisse nicht, ob er zum Vergleichsabschluss ermächtigt sei, so fehlt es an einer eindeutigen Offenlegung der Vollmachtsbeschränkung mit der Folge, dass von einer unbeschränkten Prozessvollmacht auszugehen ist.

2. Behauptet die Partei sodann im 2. Rechtszuge, der Terminsvertreter habe vor Gericht ausdrücklich erklärt, eine solche Entscheidung dürfe er nicht allein treffen, so stellt dieses Vorbringen keinen prozessual erheblichen Sachvortrag dar, wenn weder Gründe für die Neufassung des Vorbringens genannt werden noch der Sachvortrag eine vollständige Schilderung enthält, wie es in Anbetracht der behaupteten ausdrücklichen Erklärung über die Vollmachtsbeschränkung zum verbindlichen Vergleichsabschluss gekommen ist. Der Beweiserhebung über ein widersprüchliches und ersichtlich unvollständiges Vorbringen einer Prozesspartei bedarf es nicht, ohne dass hierin eine unzulässige Beweisantizipation hinsichtlich der Frage der Glaubwürdigkeit einer erwarteten Zeugenaussage liegt.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 WF 103/02 vom 03.04.2003

Reisekosten eines auswärtigen Anwalts, der einer auswärtigen Partei "zu den Bedingungen eines örtlichen Anwalts" beigeordnet worden ist, sind dann vergütungsfähig, wenn der Anwalt auch einen Termin am Gericht am Wohnort der Partei wahrgenommen hat; dann sind keine vermeidbaren Mehrkosten entstanden.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 7 U 90/00 vom 12.12.2001

Das Gebot der Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess gebietet es, dass das Gericht die Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger sorgfältig und kritisch würdigt und Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Zweifel von Amts wegen auszuräumt. Unterlässt das Gericht die gebotene Aufklärung des Sachverhalts in dem ihm möglichen Rahmen, verletzt es regelmäßig die Vorschriften der §§ 411, 286 ZPO und verkennt die grundlegende Anforderungen an das Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess, was einen wesentlichen Verfahrensmangel i. S. v. § 539 ZPO a.F. darstellt

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 8 Sa 1524/99 vom 14.11.2000

Das Lebenseinkommen kann einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung im Rahmen einer neuen Tarifstruktur darstellen.

BAG – Urteil, 4 AZR 735/07 vom 22.10.2008

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 304/07 vom 29.01.2008

OLG-HAMM – Beschluss, 13 U 159/07 vom 17.12.2007

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 256/07 vom 09.11.2007

BAG – Urteil, 10 AZR 246/06 vom 25.04.2007

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-15 U 148/05 vom 13.09.2006

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 Sa 458/06 vom 07.09.2006

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 12 W 28/06 vom 23.08.2006

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 164/05 vom 23.08.2006

BGH – Beschluss, IX ZB 134/05 vom 23.03.2006

BGH – Beschluss, IX ZB 131/05 vom 23.03.2006

BGH – Beschluss, IX ZB 132/05 vom 23.03.2006

BGH – Beschluss, IX ZB 133/05 vom 23.03.2006


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