JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Parteienfinanzierung
| Rechtsgebiete: | GG, ThürLHO |
| Schlagworte: | politische Stiftung, Bundesstiftung, Landesstiftung, parteinah, Zuwendungen, Finanzierung, Landesmittel, Landeshaushalt, Gleichheitssatz, Willkür, Willkürverbot, Vergleichsgruppe, Verteilungsprogramm, Verteilungsschlüssel, Wahlergebnis, Bundesmaßstab, Landesmaßstab, Jährlichkeitsprinzip, Partei, Haushalt, Haushaltsplan |
| Stichwort: | Parteienfinanzierung |
| Leitsatz: | 1. Bei der Vergabe von öffentlichen Zuwendungen handelt der Zuwendungsgeber in der Regel nicht willkürlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er nach einem erkennbar "gleichheitsgerechten Verteilungsprogramm" vorgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220). Dazu hat er erstens in (grund)rechtskonformer Weise den aus seiner Sicht förderungswürdigen Lebenssachverhalt festzulegen (Festlegung des Förderzwecks), zweitens den insoweit begünstigten Personenkreis durch eine sachgerechte Vergleichsgruppenbildung abzugrenzen, drittens einen auf den Kreis der Begünstigten bezogenen nachvollziehbaren und sachgerechten Verteilungsschlüssel festzulegen und schließlich viertens das sich so ergebende Verteilungsprogramm auf alle Zuwendungsbewerber gleichmäßig anzuwenden. 2. Aus der Forderung, bei der Vergabe von Globalzuwendungen an politische ("parteinahe") Stiftungen alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland abzubilden (BVerfG, Urt. v. 14.07.1986 - 2 BvE 5/83 - BVerfGE 73, 1), folgt nicht zwingend die Verpflichtung, bei einer Landesförderung die regionale Stärke einer politischen Partei als Maßstab für den Verteilungsschlüssel zu wählen ("Landesmaßstab"). Vielmehr kann auch eine Orientierung der Höhe der Förderung an der bundesweiten Bedeutung der den Stiftungen nahe stehenden Parteien ("Bundesmaßstab") willkürfrei sein. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 363/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, PartG, ErbStG |
| Stichwort: | Parteienfinanzierung |
| Leitsatz: | 1. Das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) ist verletzt, wenn Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände dagegen nicht. 2. Holt ein Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG ein, weil es von der Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm überzeugt ist, die nur bestimmte Personen oder Gruppen begünstigt, ist von der Entscheidungserheblichkeit der Norm für das Ausgangsverfahren auszugehen, solange der Gesetzgeber nicht aus Rechtsgründen oder aus offenkundigen tatsächlichen Gründen gehindert ist, eine für den Kläger des Ausgangsverfahrens günstige Regelung zu schaffen. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvL 4/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ParteiG, SpkG, HGB, GVG |
| Schlagworte: | Politische Partei, Girokonto, Kontoeröffnung, Sparkasse, öffentliche Leistung, Gleichbehandlungsanspruch, Parteienprivileg, extremistische politische Ziele, Rechtsmissbrauch |
| Stichwort: | Parteienfinanzierung |
| Leitsatz: | 1. Zum Gleichbehandlungsanspruch einer Partei auf Einrichtung eines Girokontos bei einer Sparkasse. 2. Die Landesbank Berlin AG erbringt als Trägerin und Betreiberin der Berliner Sparkasse selbst öffentliche Leistungen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 3 B 7.06 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Stichwort: | Parteienfinanzierung |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 1387/07 | |
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