JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Parlamentsvorbehalt
| Rechtsgebiete: | LBG, BVO, GG |
| Schlagworte: | Beihilfe, Beihilfegewährung, Beihilfefähigkeit, beihilfefähig, beihilfewürdig, Erstattungsfähigkeit, Ausschluss der Beihilfefähigkeit, Leistungsausschluss, Ausschlusstatbestand, Beihilfenverordnung, Rechtsverordnung, Parlamentsvorbehalt, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Übermaßverbot, Krankheit, Krankheitsfall, behandlungsbedürftige Krankheit, Gesundheitsstörung, regelwidriger Gesundheitszustand, medizinische Indikation, medizinische Behandlungsfälle, ärztliche Verordnung, Verschreibung, Rezept, Prostatakarzinom, erektile Dysfunktion, Erektionsstörungen, Impotenz, Medikament, Arzneimittel, potenzsteigernde Mittel, Lifestyle-Mittel, Viagra, Missbrauchsgefahr, Aufwandsbegrenzung |
| Stichwort: | Parlamentsvorbehalt |
| Leitsatz: | Die erektile Dysfunktion kann eine behandlungsbedürftige Krankheit darstellen. Ein genereller Ausschluss der Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendungen in einem solchen Krankheitsfall durch den Verordnungsgeber ist unwirksam. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11115/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, LSA KGHB, SGB V |
| Schlagworte: | Ärztekammer, Berufsausübung, Berufsfreiheit, Berufswahl, Kassenarzt, Kassenärztliche Vereinigung, Notfalldienst, ärztlicher, Notfalldienstordnung, gemeinsame, Parlamentsvorbehalt, Privatarzt, Vertragsarzt |
| Stichwort: | Parlamentsvorbehalt |
| Leitsatz: | 1. Ein Nichtkassenarzt kann durch eine gemeinsame Notfalldienstordnung zwischen der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet werden. 2. Der Parlamentsvorbehalt verlangt keine über die bestehenden Vorschriften hinausgehenden gesetzlichen Regelungen über die Ausgestaltung des ärztlichen Notfalldienstes für Nichtkassenärzte. 3. Die Notfallbehandlung von Kassenpatienten und die Höhe des Vergütungsanspruchs werden nicht durch die Ärztekammern geregelt, sondern ergeben sich aus dem gesetzlichen und vertraglichen Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung. 4. Bei der Heranziehung von Nichtkassenärzten zum ärztlichen Notfalldienst handelt es sich um eine Regelung der Berufsausübung, die aus vernünftigen Gründen des Gemeinwohls zulässig ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 93/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SGB IV, BRAO, StBerG, RAVG |
| Schlagworte: | Rechtsanwalt, Rechtsanwaltschaft, Rechtsanwaltsversorgungswerk, Pflichtbeitrag, Beitragsbemessungsgrundlage, Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt, Berufseinkommen, anwaltliche Tätigkeit, Beratungstätigkeit, Steuerberatung, Rechtsetzungsbefugnis, Satzungsautonomie, Parlamentsvorbehalt, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Wesentlichkeitsgrundsatz, Vollversorgung |
| Stichwort: | Parlamentsvorbehalt |
| Leitsatz: | 1. Nach der Wertung des Landesgesetzes über die rheinland-pfälzische Rechtsanwaltsversorgung bemessen sich die Pflichtbeiträge zum Rechtsanwaltsversorgungswerk bei einem Rechtsanwalt, der vorwiegend als Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH tätig ist, nicht nach der Summe seines Arbeitseinkommens oder -entgeltes, sondern nach seinem anwaltlichen Berufseinkommen. 2. Bei dieser Gesetzeslage überschreitet es die Grenzen der autonomen Rechtsetzungsbefugnis des Rechtsanwaltsversorgungswerkes, wenn dieses die Beitragsbemessungsgrundlage kraft Satzungsrechts auf sämtliche Einkünfte aus juristischer Tätigkeit erstreckt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11903/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, PolG Bad.-Württ. |
| Schlagworte: | Fortsetzungsfeststellungsklage, Schadensersatzanspruch, Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, polizeiliche Generalklausel, Ermächtigungsgrundlage, Gesetzgebungskompetenz, Gesetzesvorbehalt, Parlamentsvorbehalt, Wesentlichkeitstheorie, Standardmaßnahme, Kriminalvorbehalt, Suizidgefahr, Freizügigkeit, Modellversuch, Gewaltschutzgesetz, häusliche Gewalt, Schutzgewahrsam |
| Stichwort: | Parlamentsvorbehalt |
| Leitsatz: | Durch die polizeiliche Maßnahme des Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot wird in den Schutzbereich des Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) eingegriffen. Sie ist daher grundsätzlich nur zur Vorbeugung strafbarer Handlungen (Art. 11 Abs. 2 GG) zulässig. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2801/03 | |
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