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Parallelwertung in der Laiensphäre

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 425/09 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger Kündigungsgrund?
Stichwort:Parallelwertung in der Laiensphäre
Leitsatz:1. Der Umstand, dass eine für die Straßenerhaltung in einem Stadtbezirk zuständige Zwei-Mann-Kolonne die Arbeit morgens für eine halbstündige Pause an einer Kaffeebude "eigenmächtig" unterbricht, gibt bei fehlender vorheriger Abmahnung nicht ohne weiteres einen "an sich wichtigen Grund" für eine außerordentliche Kündigung ab.

2. Der Umstand, dass die Kolonne in den von ihr zu erstellenden Arbeitsberichten die Kaffepause nicht ausweist, sondern arbeitszeitmäßg den unterbrochenen bzw. nachfolgenden Arbeitsauftrag zuordnet, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung (hier eines seit ca. 30 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeiters), wenn die Zeitangaben in den Arbeitsberichten weder für die Vergütungsberechnung noch für die Leistungsabrechnung gegenüber dem Auftraggeber eine Rolle spielt oder der Arbeits(zeit)kontrolle dienen soll.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 425/09



OLG-ROSTOCK – Beschluss, 1 Ss 96/09 I 40/09 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Stichwort:Parallelwertung in der Laiensphäre
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 1 Ss 96/09 I 40/09

BGH – Urteil, II ZR 264/07 vom 02.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, GmbHG, InsO, ZPO
Stichwort:Parallelwertung in der Laiensphäre
Leitsatz:a) Wählen die Vertragsparteien eine bestimmte zivilrechtliche Rechtsgestaltung lediglich aus steuerlichen Gründen, fehlt es in der Regel nicht am erforderlichen Rechtsbindungswillen, weil die steuerliche Anerkennung ein gültiges, ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft voraussetzt. Erweist sich die gewählte Vertragsgestaltung nachträglich als zivilrechtlich nachteilig, begründet das nicht den Einwand des Scheingeschäfts.

b) Die Feststellung des Jahresabschlusses hat - nicht anders als bei der Personengesellschaft (vgl. dazu: BGHZ 132, 263, 266) - auch bei der GmbH die Bedeutung einer Verbindlicherklärung der Bilanz jedenfalls im Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft und auch untereinander. Typischer Inhalt einer solchen korporativen Abrede ist auch der Ausschluss bekannter oder mindestens für möglich gehaltener Einwendungen gegenüber bilanzierten Gesellschafterverbindlichkeiten im Sinne eines deklaratorischen Anerkenntnisses.

c) Eine gegen das in § 73 Abs. 1, 2 GmbHG normierte zwingende Kapitalerhaltungsgebot in der Liquidation verstoßende Verteilung von Gesellschaftsvermögen hat einen Rückerstattungsanspruch der GmbH gegen die Gesellschafter analog § 31 GmbHG zur Folge, der nicht die Entstehung einer Unterbilanz als Folge der Auszahlung voraussetzt.

d) Vorabausschüttungen auf einen erwarteten Liquidationserlös stehen unter dem stillschweigenden Vorbehalt, dass auf die Empfänger nach der abschließenden Liquidationsbilanz ein entsprechender Erlös entfällt. Soweit ein Liquidationserlös nicht vorhanden ist, besteht aufgrund stillschweigender Abrede ein vertraglicher Rückgewähranspruch der GmbH auf Rückzahlung der Vorabausschüttung.
Volltext: BGH - Urteil, II ZR 264/07

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 263/07 vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:InsO
Stichwort:Parallelwertung in der Laiensphäre
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 263/07


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