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Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 1180/03 vom 26.10.2005

Rechtsgebiete:ThürBO
Schlagworte:Gebäude, Abstandsfläche, Werbeanlage, gebäudegleiche Wirkung, Mindestabstand, Sozialabstand, Wohnfrieden, optische Wirkung, Belichtung, Grenze, parallel, quer, Schmalseite, Abwehrrecht, tatsächliche Beeinträchtigung, wechselseitige Inanspruchnahme, Vergleichbarkeit
Stichwort:parallel
Leitsatz:Von einer großflächigen Werbeanlage (3,90 x 2,89 m bei einer Tiefe von 0,64 m) auf einem 2,50 m hohen Standfuß gehen auch dann Wirkungen wie von einem Gebäude im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 ThürBO n. F. (§ 6 Abs. 10 ThürBO a. F.) aus, wenn sie nicht parallel, sondern quer zur Nachbargrenze errichtet wird. Sie muss daher zu Nachbargrenzen Abstandsflächen einhalten.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 1180/03



OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 1 L 293/03 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:FStrG, StrWG M-V
Schlagworte:Umstufung, Abstufung, Bundesstraße, Bundesfernstraße, Landesstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße, Netzfunktion, parallel, Konzept, Erhaltungskosten, Unterhaltungskosten, Selbstverwaltungsgarantie, B 96, Weisung
Stichwort:parallel
Leitsatz:1. Zur Abstufung einer Bundesstraße zur Gemeindestraße.

2. Mit der Parallelität von alter und neuer Trasse einer Bundesfernstraße verbindet sich das verkehrspolitische "Standardkonzept", dass der weiträumige Verkehr auf der neuen Trasse abgewickelt werden soll bzw. die alte Trasse nicht mehr diesem Verkehr im Sinne von § 1 Abs. 1 FStrG zu dienen bestimmt ist.

3. Die vorübergehende oder begrenzte - im Sinne von unerhebliche - Übernahme anderer/übergeordneter Verkehrsfunktionen durch die untergeordnete Straße bzw. der Verbleib solcher Funktionen bei einer abgestuften Straße machen aus der untergeordneten Straße keine übergeordnete Straße mit einer diesen Funktionen entsprechenden Gesamtfunktionsbestimmung.

4. Die Überbürdung der Straßenbaulast für eine frühere Bundesfernstraße stellt keinen Eingriff in den Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung dar, zumal die Gemeinde nicht verpflichtet ist, die von ihr vorgefundenen Verhältnisse einer vormaligen Bundesstraße zu erhalten.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 293/03


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