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Pakistan

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, A 1 B 550/07 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:GG, AufenthG, AsylVfG
Schlagworte:Pakistan, Ahmadi, Religiöse Verfolgung, Qualifikationsrichtlinie, Abschiebungsschutz
Stichwort:Pakistan
Leitsatz:Pakistanische Ahmadis, die zu ihrem Glauben in innerer und verpflichtender Verbundenheit stehen, sind in ihrem Heimatland unmittelbar von religiöser Verfolgung bedroht.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, A 1 B 550/07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 10 S 72/08 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:GG, AufenthG, AsylVfG, EGRL 04/83
Schlagworte:Pakistan, Ahmadiyya, Qualifikationsrichtlinie, Religion
Stichwort:Pakistan
Leitsatz:Die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya in Pakistan allein begründet nicht die Flüchtlingseigenschaft nach der Qualifikationsrichtlinie.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 10 S 72/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 10 S 70/06 vom 20.11.2007

Rechtsgebiete:GG, AufenthG, EGRL 04/83
Schlagworte:Pakistan, Ahmadiyya, Qualifikationsrichtlinie
Stichwort:Pakistan
Leitsatz:1. Die Bestimmungen der RL 2004/83/EG beeinflussen nicht unmittelbar die Auslegung des Asylgrundrechts nach Art. 16a GG.

2. Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya sind in Pakistan nach wie vor keiner asylgrundrechtlich erheblichen Gruppenverfolgung ausgesetzt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 10 S 70/06

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 227/06 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:GG, EGBGB, BGB, FGG
Schlagworte:Adoptionsverbot, Pakistan, ordre public, Internationales Privatrecht
Stichwort:Pakistan
Leitsatz:1. Dass die pakistanische Rechtsordnung für die Beteiligten keine rechtliche Möglichkeit vorsieht, den Betroffenen an Kindes statt im Sinne der §§ 1741 ff. BGB anzunehmen, entfaltet dieselbe Wirkung wie ein in einer ausländischen Rechtsnorm ausdrücklich ausgesprochenes Adoptionsverbot.

2. Wegen der erheblichen Bedeutung, die der Adoption und den dahinter stehenden Prinzipien, die sie verwirklichen soll, im deutschen Recht zukommt, ist eine Rechtsanwendung, die Ehegatten die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren von vornherein verwehrt, geeignet, zu einem Ergebnis zu führen, das mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist.

3. Dieses unerträgliche Ergebnis kann auch nicht durch die Möglichkeit der Adoption nach Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit beider Ehegatten gemildert werden.

4. Der Umstand, dass der Anzunehmende bislang keine "eigene" Beziehung zu der Bundesrepublik Deutschland knüpfen konnte, hindert nicht die Annahme einer ausreichenden Inlandsbeziehung.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 227/06


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