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Pächterschutz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 3 U 40/06 vom 10.10.2006

Rechtsgebiete:MGV, EG-VO 3950/92
Schlagworte:Milchreferenzmenge, Pächterschutz
Stichwort:Pächterschutz
Leitsatz:Für den Fall der Rückgabe eines ganzen Betriebes durch den Pächter an den Verpächter nach Ablauf des Pachtvertrages greift ein Pächterschutz nach § 7 MGV (Fassung vom 26.3.1994) nicht durch. Auch eine erst während der Pachtzeit erwirtschaftete Milchreferenzmenge geht auf den Verpächter nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 über, wenn er selbst Milcherzeuger ist oder die Referenzmenge unverzüglich an einen Milcherzeuger weitergibt und dafür im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses jedenfalls konkrete Vorbereitungen getroffen hat.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 3 U 40/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 116/06 vom 05.09.2006

Rechtsgebiete:BJagdG, GG, LJagdG, NJagdG
Schlagworte:Abrundung, Angliederung, Angliederungsverfügung, Jagdbezirk, Jagdbezirksfreie Flächen, Jagdpachtvertrag, Pächterschutz, Rückwirkung, Rückwirkung, unechte, Sofortvollzug, Sofortvollzug, Begründung, Sofortvollzug: Begründungserfordernis, Vertrauensschutz, Vollziehungsanordnung
Stichwort:Pächterschutz
Leitsatz:Wird eine jagdbezirksfreie Fläche nach § 5 BJagdG einem verpachteten Jagdbezirk angegliedert, so ist dazu in Niedersachsen die Zustimmung des Jagdpächters nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der Jagdpachtvertrag vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes im April 2001 geschlossen worden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 116/06

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 10 W 22/03 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Landverpachtung, Schafbeweidung, Pächterschutz
Stichwort:Pächterschutz
Leitsatz:Ein Vertrag, in dem sich ein Landwirt verpflichtet, gegen Entgelt Deich- und Uferflächen durch Schafbeweidung zu pflegen, ist kein Landpachtvertrag. Eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses kann nicht auf der Grundalge des § 595 BGB geltend gemacht werden.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 10 W 22/03

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 48.02 vom 18.12.2003

Rechtsgebiete:VO (EWG) Nr. 3950/92, VO (EWG) Nr. 536/93, MGV
Schlagworte:Milchgarantiemenge, Milchquote, Pachtverhältnis, Beendigung des, Pächterschutz, staatliche Reserve, Flächenbindung, Grundsatz der, Betriebsbindung, Grundsatz der
Stichwort:Pächterschutz
Leitsatz:Der Übergang einer Milchreferenzmenge auf den Verpächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses setzt nach Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3950/92 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor voraus, dass entweder der Verpächter oder der neue Pächter, an den der Verpächter die Pachtfläche alsbald wieder verpachtet, selbst Milcherzeuger ist (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 20. Juni 2002 - Rs. C-401/99 -).

Aus dem Grundsatz der Flächenbindung von Milchreferenzmengen ergibt sich nicht, dass der ausscheidende Pächter mit dem Besitz an den Pachtflächen in jedem Falle zugleich einen dieser Fläche entsprechenden Teil seiner Referenzmenge verliert, soweit ihm nicht der Pächterschutz zugute kommt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 48.02


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