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Pachtvertrag

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 C 1347/08.N vom 25.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG, V-RL
Schlagworte:Artenschutz, Ausgleichsmaßnahme, Ausweichhabitat, Befreiung, Befristung, Bestandsgefährdung, Erhaltungszustand, Ersatzlebensraum, Pachtvertrag, Vogelschutz
Stichwort:Pachtvertrag
Leitsatz:Eine der Gemeinde lediglich befristet erteilte Befreiung nach § 62 Abs. 1 BNatSchG a.F. ist nicht geeignet, den mit dem Vollzug einer gemeindlichen Straßenplanung durch Bebauungsplan einhergehenden Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 42 Abs. 1 Nrn. 1, 3 BNatSchG a.F. zu überwinden.

Ein im Befreiungsbescheid vorgegebenes artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept zur Erhaltung der Arten in ihrem Bestand und in ihrer Populationsgröße bedarf einer dauerhaften rechtlichen Absicherung. Diese ist in Bezug auf Flächen, die nicht in den Bebauungsplan aufgenommen worden sind, sich auch nicht im Eigentum der Gemeinde befinden und über die die Gemeinde einen Pachtvertrag mit entsprechender Unterverpachtung lediglich über einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen hat, nicht gewährleistet.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 C 1347/08.N



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10098/09.OVG vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:GemO
Schlagworte:Ausschließungsgrund, Mitwirkungsverbot, Befangenheit, Vorteil, Nachteil, Unmittelbarkeit, Unmittelbarkeit, Unmittelbarkeitskriterium, Sonderinteresse, Gruppeninteresse, Beratungsgegenstand, Entscheidungsgegenstand, Pachtvertrag, Pacht, Jagdpacht, Jagdpächter, Jagdrecht, Grundstücksnutzung
Stichwort:Pachtvertrag
Leitsatz:1. Ein Ratsmitglied ist wegen eines möglichen unmittelbaren Vor- oder Nachteils bereits dann nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO von der Mitwirkung an einer Ratsentscheidung ausgeschlossen, wenn eine enge persönliche Beziehung zum Beratungsgegenstand besteht, welche nach den gesamten Umständen die Besorgnis nahelegt, das Mitglied werde aufgrund eigener Interessen nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln. Eine direkte Kausalität zwischen Ratsentscheidung und möglichen vor- oder nachteiligen Folgen ist nicht erforderlich.

2. Von der Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung eines Golfplatzes ist ein Gemeinderatsmitglied gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO ausgeschlossen, wenn es im Plangebiet im größeren Umfang Grundstücke (hier: insgesamt 43.000 qm) gepachtet hat und diese als Jagdpächter nutzt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10098/09.OVG

BFH – Urteil, IX R 39/08 vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:EStG
Stichwort:Pachtvertrag
Leitsatz:1. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile.

2. Ist die Vermietung eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf Dauer angelegt, so ist auch dann grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn der Mieter oder Pächter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 39/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10231/08.OVG vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BBergG, WHG, BGB, VwVfG
Schlagworte:Abbau, Abbauberechtigung, Abbaumethode, Angebot, Aufbereitungsbetrieb, Auskiesung, Bergbau, Bergbaurecht, Bergrecht, Bergwerkseigentümer, Besitzeinweisung, Betriebsplan, Hauptbetriebsplan, Betriebsplanung, Bewilligungsfeld, Bewilligung, Bodenschatz, bergfreie Bodenschätze, Deckmantel, Drittschutz, Eigentum, Entschädigung, Erz, Feuerfesteignung, Gewinnungsberechtigung, Gewinnungsbetrieb, Gold, Goldgewinnung, Goldpreis, Goldspuren, Grundabtretung, Grundabtretungsbeschluss, grundeigene Bodenschätze, Grundstück, Grundstückstausch, Hauptfeld, Kiesabbau, Kiesgewinnung, praktische Konkordanz, Konzession, Mineralgemenge, Mineralien, Missverhältnis, Mitgewinnungsentscheidung, Mitgewinnung, Nassauskiesung, Pachtvertrag, Pachtzins, Pilotprojekt, Planfeststellungsbeschluss, Quarz, Quarzkies, Quarzsand, Rahmenbetriebsplan, Rechtsmissbrauch, regale Mineralien, Rheingold, Rohstoff, Rohstoffgewinnung, Rohstoffsicherungsklausel, unzulässige Rechtsausübung, Sachverständiger, Schuldvertragstyp, Tagebau, Tausch, Tauschangebote, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrswert, Vermögensnachteil, Vertragsfreiheit, Vertragsgestaltung, Wasserfläche, wasserrechtliche Genehmigung, Wertrelation, Wohl der Allgemeinheit, Zulegung
Stichwort:Pachtvertrag
Leitsatz:1. Die zur Umsetzung der Bewilligung nach § 8 BBergG erforderliche Entscheidung gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BBergG ist an dem Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG sowie dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten.

2. Eine bestandskräftige Mitgewinnungsentscheidung nach § 42 Abs. 1 BBergG entfaltet neben ihrer konkreten Regelung eine Tatbestandswirkung dergestalt, dass im Rahmen der Grundabtretung nach den §§ 77ff. BBergG von einem zulässigen gemeinschaftlichen Abbau der regalen Bodenschätze und der Grundeigentümerbodenschätze ausgegangen werden kann. Das Vorliegen eines wirtschaftlichen Missverhältnisses zwischen grundeigenen und bergfreien Bodenschätzen kann daher nicht mehr geltend gemacht werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10231/08.OVG


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