JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Pacht
| Rechtsgebiete: | AO 1977, EStG |
| Stichwort: | Pacht |
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Die gleichzeitige Vereinbarung eines Nießbrauchs und eines Mietvertrages ist jedenfalls dann kein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO 1977), wenn das dingliche Nutzungsrecht lediglich zur Sicherung des Pacht- oder Mietverhältnisses vereinbart und nicht tatsächlich ausgeübt wird. AO 1977 § 42 EStG § 21 Urteil vom 3. Februar 1998 - IX R 38/96 Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1997, 175) |
| Volltext: BFH - Urteil, IX R 38/96 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, Richtlinie EWG |
| Schlagworte: | Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags |
| Stichwort: | Pacht |
| Leitsatz: | Leitsatz: Wird ein Bewachungsauftrag neu vergeben und übernimmt der neue Auftragnehmer nicht das wesentliche Personal, liegt ein Betriebsübergang nicht deshalb vor, weil die vom Auftraggeber eingebauten Sicherungseinrichtungen von dem neuen Auftragnehmer genutzt werden (im Anschluß an das Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). Aktenzeichen: 8 AZR 775/96 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - I. Arbeitsgericht Reutlingen Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 Ca 302/95 - II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 17. Juli 1996 - 2 Sa 6/96 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 775/96 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 77/187 EWG, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages |
| Stichwort: | Pacht |
| Leitsatz: | Leitsätze: Einem Betrieb im Sinne von § 613 a BGB sind auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. Die Nutzungsvereinbarung kann als Pacht, Nießbrauch oder als untypischer Vertrag ausgestaltet sein. Wesentlich ist, daß dem Berechtigten Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen sind. Erbringt ein Auftragnehmer dagegen nur eine (Dienst-)Leistung an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume, ohne daß ihm die Befugnis eingeräumt ist, über Art und Weise der Nutzung der Betriebsmittel in eigenwirtschaftlichem Interesse zu entscheiden, können ihm diese Betriebsmittel nicht als eigene zugerechnet werden. Aktenzeichen: 8 AZR 426/94 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 09. Juli 1993 Berlin - 44 Ca 26697/92 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 18. März 1994 Berlin - 10 Sa 132/93 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 426/94 | |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Stichwort: | Pacht |
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Die Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine Betriebskapitalgesellschaft hat zur Folge, daß sämtliche Einkünfte der im übrigen nicht gewerblich tätigen Besitzpersonengesellschaft als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind. EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Nr. l, § 18 Abs. 4 Urteil vom 13. November 1997 - IV R 67/96 Vorinstanz: FG Düsseldorf (EFG 1997, 225) |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 67/96 | |
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