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OT-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung)

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 18 (11) TaBV 35/05 vom 11.11.2005

Rechtsgebiete:GG, TVG
Schlagworte:OT-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung)
Stichwort:OT-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung)
Leitsatz:1. Arbeitgeberverbände können ihre Tarifzuständigkeit kraft ihrer auf Art. 9 Abs. 3 GG beruhenden Satzungsautonomie beschränken und eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) ermöglichen. Die Tariffähigkeit des Verbandes wird dadurch grds. nicht beeinträchtigt.

2. Die Einrichtung einer OT-Mitgliedschaft ist zulässig, wenn sich aus der Satzung des Verbandes eine deutliche Abgrenzung der T- und OT-Mitgliedschaft ergibt und die OT-Mitglieder keinen unmittelbaren Einfluss auf die Tarifpolitik ausüben.

3. Die OT-Mitgliedschaft verstößt insbesondere nicht gegen § 3 Abs. 1 TVG und stellt auch keinen Eingriff in die Verhandlungsparität dar.

4. Die tarifvertragsschließende Gewerkschaft hat gegen den Arbeitgeberverband als Verhandlungspartner keinen Auskunftsanspruch, welches Mitglied OT-Mitglied oder T-Mitglied ist.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 18 (11) TaBV 35/05




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