JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > O > Ortsüblichkeit
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, BImSchG, FStrG, UVPG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsdefizit, Abwägungsfehler, Abwägungsgebot, Ausgleichsmaßnahme, B 256, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bundesstraße, Erforderlichkeit, Durchgangsverkehr, Finanzierung, Finanzierungszusage, Festsetzung, Gemengelage, Geschossflächenzahl, Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Grundflächenzahl, Immissionen, Immissionsschutz, Konfliktbewältigung, Lärmimmissionen, Lärmschutz, Lärmschutzbelange, Maß der baulichen Nutzung, Negativplanung, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Ortskern, Ortsüblichkeit, Planrechtfertigung, Planungsermessen, Prägung, Prognose, Prognosezeitraum, Schallleistungspegel, Schallschutz, aktiver Schallschutz, passiver Schallschutz, Städtebaupolitik, Straßenbau, Trassenführung, Trennungsgebot, Trennungsgrundsatz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Verkehrsentwicklung, Verkehrsgeräusche, Verkehrsprognose |
| Stichwort: | Ortsüblichkeit |
| Leitsatz: | 1. Der Planungsträger hat bei planfeststellungsersetzenden Bebauungsplänen vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden. Dabei reicht eine dem Grunde nach vorliegende Fördermittelzusage aus, um eine Planrechtfertigung nach § 1 Abs. 3 BauGB annehmen zu können. 2. Das Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG kann im Einzelfall nach Maßgabe des § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB unbeachtlich sein (hier bejaht). 3. Bei der Festsetzung einer Straße durch Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) gehört insbesondere der Verkehrslärmschutz als ein wichtiger Teilaspekt des Immissionsschutzes zu den abwägungsrelevanten Belangen (hier: Planung einer innerörtlichen Umgehungsstraße und gleichzeitige Neugliederung eines Gewerbegebietes). 4. Zu den Anforderungen einer Überschreitung des nach § 17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10256/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, LSA-GO |
| Schlagworte: | Vorteil, Anlage, Verkehrsanlage, Notwegerecht, Betrachtungsweise, natürliche, Erscheinungsbild, Straßenbezeichnung, Beschilderung, Zweit-Erschließung, Hindernis, tatsächliches, Hindernis, rechtliches, Satzung, Bekanntmachung, Aushangdauer, Teil-Nichtigkeit, Nichtigkeit, Ortsüblichkeit, Bekanntmachungskasten, Aushangkasten, Presseorgan, Flugblatt, Verjährung |
| Stichwort: | Ortsüblichkeit |
| Leitsatz: | 1. Für die Frage, wie weit eine Verkehrsanlage reicht, kommt es auf die natürliche Betrachtungsweise, auf das tatsächliche Erscheinungsbild (Straßenführung, -länge, -breite, -ausstattung) an; die Straßenbezeichnung ist unerheblich. 2. Ein Grundstück hat von einer weiteren Verkehrsanlage keinen Vorteil (Frage der Zweit-Erschließung), wenn ein rechtliches Hindernis besteht, die weitere Anlage in Anspruch zu nehmen. 3. Ist das Bekanntmachungsrecht nichtig, so kann ausnahmsweise genügen, dass die Satzung orts-üblich bekannt gemacht worden ist. Die Ortsüblichkeit setzt eine gewisse Dauer der Handhabung voraus; sie ist noch nicht für einen Zeitraum eines halben Jahres anzunehmen. 4. Sieht das Bekanntmachungsrecht die Veröffentlichung durch Aushang vor, so muss die Min-destdauer des Aushangs bestimmt sein. 5. Sieht das Bekanntmachungsrecht mehrere notwendige Veröffentlichungsformen vor und ist eine davon nichtig, so ist das Bekanntmachungsrecht insgesamt nichtig. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 256/03 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-VwVfG |
| Schlagworte: | Allgemeinverfügung, Bekanntgabe, Veröffentlichung, Ortsüblichkeit, Hinweis-Bekanntmachung, Einzel-Bekanntmachung, Bekanntgabewille |
| Stichwort: | Ortsüblichkeit |
| Leitsatz: | 1. Die öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinverfügung (hier: einer Schulschließung) kann auch dadurch bewirkt werden, dass nur der verfügende Teil nebst einem Hinweis, wo der Verwaltungsakt und seine Begründung eingesehen werden können, ortsüblich bekannt gegeben wird. 2. Was ortsüblich ist, bestimmt sich nach dem Verkündungsrecht der Körperschaft, welche die Allgemeinverfügung erlässt. 3. Anstelle der öffentlichen Bekanntgabe kann die Allgemeinverfügung auch im Weg der Einzel-Bekanntmachung den Betroffenen bekannt gegeben werden. Dies setzt einen entsprechenden Bekanntgabewillen der Behörde voraus sowie die Möglichkeit für den Betroffenen, sich von dem Verwaltungsakt zuverlässig Kenntnis zu verschaffen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 308/03 | |
| Rechtsgebiete: | BestattungsG Bad.-Württ. |
| Schlagworte: | Erdbestattung, Feuerbestattung, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Bestattungskosten, Auswahlermessen, Ortsüblichkeit |
| Stichwort: | Ortsüblichkeit |
| Leitsatz: | Der zuständigen Ortspolizeibehörde kommt in den Fällen, in denen sie die Bestattung anordnet oder auf Kosten des Bestattungspflichtigen selbst veranlasst (§ 31 Abs. 2 BestattungsG) grundsätzlich ein Auswahlermessen zu, ob sie eine Erd- oder Feuerbestattung vornimmt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es nicht, bei der zu treffenden Auswahlentscheidung allein auf die kostengünstigste Bestattungsform abzustellen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 974/01 | |
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